
Die 8. Woche Ihrer Schwangerschaft
Haben Sie sich bereits für die erste Kontrolluntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin angemeldet? Wenn nicht, ist es jetzt Zeit dazu. Auch einen Zahnarzttermin sollten Sie vereinbaren. Und haben Sie Ihren Arbeitgeber schon über die grosse Neuigkeit informiert?
Zahnpflege - besonders sorgfältig
Vielleicht haben Sie jetzt in der 8. SSW beim Zähneputzen häufiger Zahnfleischbluten. Durch die Hormonveränderungen wird das Zahnfleisch aufgelockert und stärker durchblutet und ist anfälliger für Zahnfleischentzündungen - und eine Parodontitis ist wiederum ein Risikofaktor für Frühgeburten. Deshalb ist gute Dentalhygiene mit einer weichen Zahnbürste und bewusste Ernährung mit ausreichender Versorgung mit Mineralstoffen jetzt besonders wichtig! Lassen Sie sich einen Termin beim Zahnarzt, der Zahnärztin oder bei der Dentalhygiene für eine professionelle Zahnreinigung geben. Eine Schwangerschaft muss heutzutage nicht mehr „einen Zahn kosten“.
Ältere Mütter
Aus den unterschiedlichsten Gründen erfüllen sich immer mehr Frauen ihren Kinderwunsch heutzutage erst nach dem 35. oder sogar 40. Lebensjahr. Welche speziellen Risiken während der Schwangerschaft und rund um die Geburt sind damit verbunden?
Gewichtszunahme? Jetzt noch nicht!
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in den ersten Schwangerschaftswochen abnehmen anstatt Pölsterchen anzulegen. Die Gewichtsentwicklung folgt keinem allgemeingültigen Schema. Ausserdem führen Appetitlosigkeit und Übelkeit bei vielen Schwangeren dazu, dass einfach weniger Nahrung aufgenommen wird. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich hochwertig und vitaminreich ernähren.
Häufige Fragen zum Thema
Die typischen frühen Schwangerschaftsbeschwerden müssen nicht unbedingt immer auftreten und können selbst bei derselben Frau in aufeinanderfolgenden Schwangerschaften ganz unterschiedlich sein. Freuen Sie sich, dass Sie zu dem Viertel aller Schwangeren gehören, die von Übelkeit verschont bleiben.
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vollständige Antwort lesenIm ersten Schwangerschaftsdrittel werden alle Organe des Kindes angelegt und zum Teil auch ausgebildet. Anschliessend reifen sie nur noch aus und bereiten sich auf die selbständige Funktion vor.
Die grösste Gefahr einer Schädigung des Kindes besteht zwischen dem 14. und 55 Tag nach der Empfängnis,...
vollständige Antwort lesenNormalerweise neigt sich die Gebärmutter nach vorne zum Schambein hin, sie kann aber auch etwas nach hinten „abgeknickt“ sein. Im Verlauf der Schwangerschaft streckt sich die Gebärmutter. Ein vorher nach hinten gerichteter (retrovertierter) Uterus sieht dann genauso aus wie ein nach vorne...
vollständige Antwort lesenDie meisten übergewichtigen Schwangeren haben eine problemlose Schwangerschaft und bekommen ein gesundes Kind. Aber es besteht doch ein etwas höheres Risiko für Komplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes, Harnwegsinfektionen, Thrombosen und Bluthochdruck. Ultraschalluntersuchungen sind mitunter...
vollständige Antwort lesenDie erste Vorsorgeuntersuchung
Falls noch nicht geschehen, ist es Zeit, die erste Kontrolluntersuchung bei Ihrem Frauenarzt, Ihrer Frauenärztin anzumelden. Nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung ist zwar vor der 16. SSW nur eine einzige Untersuchung vorgesehen, aber die meisten Gynäkologen wollen Schwangere schon vor der 10. SSW zum ersten Mal sehen.
Das kann in dieser Schwangerschaftswoche untersucht werden:
- Gebärmutterhalskrebs (Abstrich)
- Eileiterschwangerschaft
- Mehrlinge entdecken (Ultraschall)
- Alter des Embryos (Ultraschall)
- Blutgruppe und Verträglichkeit der Blutgruppen (Rhesusfaktor)
- Zerstörerische Antikörper (Antikörpersuchtest)
- Blutarmut (Hämoglobin)
Wann sollte der Arbeitgeber informiert werden?
Auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst bald von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Das gilt vor allem, wenn Sie am Arbeitsplatz mit gefährlichen Substanzen zu tun haben, sonstige Gefährdungen bestehen oder wenn Sie wegen starker Übelkeit arbeitsunfähig sind. Denn Schwangere dürfen nach dem Eidgenössischen Arbeitsgesetz nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die ihre eigene oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigt. Das Gesetz legt unter anderem fest, wie lange Schwangere arbeiten dürfen (Schchtarbeit, Nachtarbeit), welche Pausen einzuhalten sind und welche Tätigkeiten sie nicht (mehr) ausüben dürfen.
Häufige Fragen zum Thema
Nein. Eine Schwangere, die sich um eine Stelle bewirbt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung mitzuteilen.
Werden Sie vom künftigen Arbeitgeber auf eine vorliegende Schwangerschaft gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten (rechtlich...
vollständige Antwort lesen8 Wochen vor der Geburt dürfen schwangere Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Wärend der ganzen Schwangerschaft und und von der 8. bis zur 16. Woche nach der Niederkunft muss der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch hin eine gleichwertige Tagesarbeit anbieten. Falls eine gleichwertige Tagesarbeit...
vollständige Antwort lesenJa, die Taggelder der Mutterschaftsentschädigung ersetzen eine zum Anspruchsbeginn bestandene Leistung der Invaliden-, Kranken-, Unfall-, Militär- oder eben Arbeitslosenversicherung. Die Mutterschaftsentschädigung entspricht somit in Ihrem Fall mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.
Allerdings...
vollständige Antwort lesenDie typischen frühen Schwangerschaftsbeschwerden müssen nicht unbedingt immer auftreten und können selbst bei derselben Frau in aufeinanderfolgenden Schwangerschaften ganz unterschiedlich sein. Freuen Sie sich, dass Sie zu dem Viertel aller Schwangeren gehören, die von Übelkeit verschont bleiben.
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vollständige Antwort lesenSchwangerschafts-Kolumne
Ihre Schwangerschaft in Zahlen

- 8. Woche nach dem 1. Tag der letzten Periode
- 7 Wochen + 1 - 7 Tage (ärztliche Berechnung)
- 6. Woche nach der Befruchtung
- 36. – 42. Tag der Embryonalentwicklung
- Länge des Embryos: 9-16 mm (Scheitel-Steiss-Länge)
So entwickelt sich Ihr Baby
Hebammentipp: Mutterbandschmerzen

In diesen ersten Wochen der Schwangerschaft spüren viele Schwangere sogenannten Mutterbandschmerzen, meist in der Leistengegend und im Kreuzbeinbereich. Wichtig ist Entspannung! Immer wieder Ruhephasen einlegen, ein warmes (nicht heisses) Bad nehmen oder eine warme Bettflasche auf die schmerzenden Stellen. Auch ein warmer Lavendel- oder Kamillenwickel wirkt wunderbar entlastend. Weiterhin sollten Sie sich immer wieder im Laufe des Tages, sei es beim Sitzen, Stehen oder Gehen auf Ihre Körperhaltung besinnen. Wichtig ist, dass Sie nicht ins Hohlkreuz fallen, sondern das Becken so kippen, als wollte man das Kind im Bauch in ein Körbchen betten. Dabei sollte man versuchen, das Steissbein Richtung Boden zu ziehen und den Scheitel, wie an einem Marionettenfaden, nach oben zu ziehen.
Letzte Aktualisierung : 17-02-20, BH