Die Ultraschalltermine in der Schwangerschaft

Was bei den zwei regulären Ultraschallterminen genau untersucht wird und wann zusätzliche Abklärungen nötig sind.

Ultraschall wird erklärt
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Viele werdende Eltern freuen sich auf die Ultraschalltermine, weil nur mit Ultraschall das Baby bereits in der Gebärmutter beobachtet werden kann.

Die regulären Ultraschalltermine in der Schwangerschaft


In der Schweiz werden von der Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten für zwei Ultraschalluntersuchungen (Sonografien) übernommen. Während der beiden Termine werden bestimmte Merkmale kontrolliert und Werte gemessen, die zum jeweiligen Alter der Schwangerschaft passen. Aus diesem Grund ist der Zeitpunkt für die Ultraschalluntersuchungen genau definiert. 

Die beiden Ultraschalluntersuchungen sind bei einer komplikationslosen Schwangerschaft ausreichend. Wenn zusätzliche Sonografien medizinische Gründe haben, werden sie auch von der Krankenkasse übernommen.

Der 1. Ultraschall in der Schwangerschaft


Der erste Ultraschalltermin findet im ersten Trimester zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche statt. Dabei steht folgendes im Vordergrund:

  • Feststellung einer intakten Schwangerschaft

  • Bestimmung des Schwangerschaftsalters und des Geburtstermins durch die Messung der Scheitel-Steiss-Länge

  • Erkennen einer Mehrlingsschwangerschaft

  • Erkennen von schweren Fehlbildungen

  • Auf Wunsch der Eltern Messung der Nackentransparenz (Nackenfalte) 

Der 2. Ultraschall in der Schwangerschaft


Im zweiten Trimester, in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche, findet die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung statt. Bei dieser Untersuchung werden das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta kontrolliert. Ausserdem ist es zu diesem Zeitpunkt möglich, das Geschlecht des Kindes festzustellen, sofern die Geschlechtsorgane sichtbar sind.

An diesem Termin wird ein sogenanntes Organscreening durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Organe auf mögliche Fehlbildungen oder Auffälligkeiten untersucht werden. Dies ist wichtig, weil bei sich bei bestimmten Fehlbildungen Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf oder die Geburt ergeben könnten.

Wenn die Befunde normal ausfallen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Kind keine körperlichen Fehlbildungen haben wird. Eine Garantie für ein gesundes Kind ist ein unauffälliger Ultraschallbefund aber nicht, denn eine Entwicklungsstörung kann auch erst später in der Schwangerschaft entstehen. Trotzdem ist ein unauffälliger Ultraschallbefund für die meisten Eltern eine Beruhigung.

Bei schwierigen Untersuchungsbedingungen oder wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Fehlbildung oder Entwicklungsstörung vorliegt, wird Ihr Frauenarzt Sie für weitere Untersuchungen an ein spezialisiertes Ultraschallzentrum überweisen.

Zusätzliche Ultraschalltermine 


Neben den beiden regulären Ultraschallterminen können während der Schwangerschaft diverse Situationen eintreten, bei denen eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung notwendig ist:

  • Vaginale Blutungen

  • Vorzeitige Wehen

  • Unklare Bauchschmerzen

  • Abnehmende oder fehlende Kindsbewegungen

  • Fehlbildungen in vorhergehenden Schwangerschaften

  • Verdacht auf ein verzögertes Wachstum

  • Vorbestehende Erkrankungen der Schwangeren

  • Infektionen der Schwangeren

  • Verdacht auf Schwangerschaftserkrankungen, zum Beispiel Präeklampsie

  • Plazentakomplikationen

  • Zur Lagekontrolle des Kindes, zum Beispiel bei Beckenendlage

  • Bei Mehrlingen zur Kontrolle des Wachstums

Häufige Fragen zum Thema

Wenn Sie gerne wissen wollen, welches Geschlecht Ihr Baby haben wird, gelingt das am besten bei der Ultraschalluntersuchung im zweiten Drittel der Schwangerschaft. Die Geschlechtsdiagnostik ist aber natürlich davon abhängig, wie Ihr Baby liegt oder sich bewegt und ob es seine relevanten Bereiche, …
Das fetale Gewicht kann nicht direkt gemessen werden, sondern muss nach unterschiedlichen Methoden und Masstabellen aus einzelnen Ultraschallmesswerten geschätzt werden. So kann man je nach Methode den Kopfdurchmesser (BIP oder BPD) und den mittleren Bauchumfang (AU), den BIP und den …
In der Frühschwangerschaft, d.h. bis zur ca. 14. SSW, wird die Länge des Feten als sog. Scheitel-Steiss-Länge gemessen. Danach ist Ihr Baby schon zu gross. Das gleichmässige Wachstum des Kindes wird im zweiten und dritten Trimenon hauptsächlich durch Messung des Kopfdurchmessers (BPD oder BIP) …
Etwa zwei Drittel aller Zwillinge sind zweieiig. Wenn im Ultraschall nur eine Embryonalhülle (äussere Eihaut) nachweisbar ist, handelt es sich um eineiige Zwillinge. Dieses sichere Zeichen der Eineiigkeit lässt sich am besten im ersten Schwangerschafts-Trimenon beurteilen. Nach der 16. SSW ist das …
Letzte Aktualisierung: 23.02.2024, KM