Namens- und Familienrecht

Welchen Namen Ihr Kind tragen soll, welche Rechte es hat und was bei einer Trennung der Eltern geschieht.

Symbolbild Familienrecht
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Das Familienrecht umfasst in der Schweiz insbesondere das Ehe-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat.  

Vor- und Familienname Ihres Kindes


Wenn es um den Vornamen Ihres Babys geht, ist die Auswahl nahezu grenzenlos. Trotzdem sollten Sie bei der Entscheidung, welchen Namen Ihr Kind das ganze Leben lang trägt, einige Überlegungen berücksichtigen.

Beim Familiennahmen ist die Sache etwas einfacher: Das Kind bekommt den Nachnamen der Mama oder des Papas – oder die Eltern entscheiden sich bei der Heirat für einen gemeinsamen Familiennamen.

Unverheiratete Eltern


Das klassische Reihenfolge zuerst heiraten, dann Kinder bekommen, hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung verloren. Immer mehr Paare heiraten erst, wenn es bereits Kinder hat, oder wenn die Frau schwanger ist. 

Mit der Anerkennung der Vaterschaft bekommt der Vater dieselben Rechte und Pflichten, die ein verheirateter Vater hat. Trotzdem gelten unverheiratete Paare rechtlich als zwei Einzelpersonen. Gegenseitige Rechte und Pflichten wie zum Beispiel die Aufteilung der Haushaltskosten oder des Vermögens, die Absicherung im Todesfall oder was im Falle einer Trennung geschehen soll, müssen in einem Konkubinatsvertrag festgelegt werden.

Bürgerrecht des Kindes und wer alles über die Geburt informiert werden muss


Kinder, die in der Schweiz geboren werden, werden ins Zivilstandsregister eingetragen, müssen also gemeldet werden. Ausserdem sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, da einem erwerbstätiger Elternteil nun monatlich die Kinderzulagen ausbezahlt werden. 

Trennung: Rechte und Pflichten


Auch wenn Sie als Paar getrennte Wege gehen, bleiben Sie weiterhin Eltern. Je nachdem, unter welchen Umständen Sie sich getrennt haben, kann dies immer wieder zu Spannungen führen. Wenn Sie es nicht schaffen, einen guten gemeinsamen Weg zu finden, werden Ihnen gewisse Pflichten auferlegt.

Adoption und Pflegekinder


In der Schweiz werden jedes Jahr mehrere Dutzend in der Schweiz oder im Ausland geborene Kinder von Einzelpersonen oder Paaren  in eine Adoptivfamilie aufgenommen. Wer sich für eine Adoption entscheidet, hat meist einen mehrjährigen Weg vor sich.

Als Pflegeeltern bieten Sie einem Kind, welches in seiner eigenen Familie vieles erlebt, das es nicht erleben sollte, ein vorübergehendes, manchmal jahrelanges Zuhause.

Mit einem Testament vorsorgen


Mit einem Testament können Sie bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Allerdings nur bedingt, denn die gesetzlichen Pflichtteile müssen eingehalten werden.

Antworten auf verschiedene Rechtsfragen


Letzte Aktualisierung: 21.07.2022, KM