Die Leistungen der Krankenversicherung

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Zunächst einmal muss zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung unterschieden werden.

Grundversicherung 


Die Grundversicherung ist obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Anmeldung muss innert drei Monate erfolgen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Vorteil des KVG ist u.a., dass

  • die Grundversicherung jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (idealerweise schon vor der Geburt) versichern muss, sobald diese bei der Versicherung angemeldet ist (sog. Aufnahmepflicht). Verpassen Sie jedoch die Anmeldefrist von 3 Monaten nicht, ansonsten müssen Sie die Rechnungen bis zu diesem Zeitpunkt selbst bezahlen. 

  • alle Anbieter der Grundversicherung dieselben, vom Gesetz definierten Leistungen erbringen müssen. Einzig der Preis dafür ( die sog. Prämie) ist je nach Versicherer unterschiedlich.

  • alle aus dem Ausland einreisenden Schwangeren, die sich bei der Krankenkasse anmelden, sofort grundversichert sind.

Zusatzversicherungen 


Bei Zusatzversicherungen hingegen gilt ein anderes Gesetz, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

  • Hier gilt das Prinzip der "Vertragsfreiheit". Versicherer sind also frei, den Versicherungsschutz nach ihrer Geschäftspolitik zu definieren. Sie können Vorbehalte anbringen (z.B. Ausschlüsse aufgrund bestehenden Krankheiten), allenfalls auch den Antrag ablehnen.

  • Der Versicherer wird deshalb beim Versicherungsantrag (auch vor der Geburt) stets eine Risikoprüfung vornehmen. In der Regel erfolgt dies mittels eines Fragebogens. Dieser muss wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, weil der Versicherer ansonsten nicht an die im Vertrag erwähnte Leistungspflicht gebunden ist (sog. "falsche Antragsdeklaration").

  • Falls Sie aus dem Ausland anreisen, gilt in der Regel eine Wartefrist (auch Karenzpflicht genannt) zwischen 9 Monaten und 2 Jahren. Falls Sie einen Kinderwunsch haben und eine Privatversicherung abschliessen wollen, erkundigen Sie sich daher vorher genau.

Wie soll ich mich versichern?


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Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch, aber bringt viele Vorteile, indem Sie Leistungen deckt, die über die Grundversicherung hinausgehen. Sie können damit ergänzende Leistungen wie beispielsweise Alternativmedizin oder Sehhilfen versichern. 

Damit Sie flexibler in der Wahl sind, können Sie mit einer Spitalzusatzversicherung bestimmen für welche Abteilung (privat, halbprivat oder allgemein) und welche Spitäler die Deckung gelten soll.

Schwangere, die über eine Zusatzversicherung verfügen, und daher auf einer privaten oder halbprivaten Abteilung entbinden wollen, sollten zudem genau abklären, ob das Neugeborene eine Zusatzversicherung braucht und wann diese abgeschlossen werden kann. Da in diesem Bereich für jede Krankenkassen die Vertragsfreiheit gilt, sind die Versicherungsbedingungen womöglich ähnlich, aber in einigen Leistungen unterschiedlich. Es besteht somit das Risiko, dass die Behandlungskosten des Neugeborenen selbst bezahlt werden müssen.

Weiter gibt es auch Modelle, bei welchen Beteiligungspauschalen vereinbart werden können. Aus diesem Grund ist eine vorgängige sorgfältige Abklärung beim Krankenversicherer unumgänglich (und möglicherweise auch einfacher und schneller, wie die Police selber zu studieren). Informieren Sie sich zu den Wartefristen beim Abschluss einer Spitalversicherung oder lesen Sie die Informationen zur Versicherung für Ihr Kind. 

Beide Versicherungsarten (Grund- und Zusatzversicherung) können bereits vor der Geburt des Babys abgeschlossen werden. Um spätere Diskussionen über allfällige Geburtskrankheiten oder Geburtsfehler zu verhindern, empfiehlt es sich daher, dies so früh wie möglich vor der Geburt zu tun.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Broschüre:
Die Infos des Bundesamts für Gesundheit (BAG) finden Sie hier: "Grundlagen, Sinn und Zweck der sozialen Krankenversicherung"

Häufige Fragen zum Thema

Seitdem im Jahr 2000 die Stillberatung als Leistung der Krankenkassen gesetzlich verankert wurde, wird das Stillgeld nicht mehr automatisch an alle stillenden Mütter ausbezahlt. Einige besonders stillfreundliche Krankenversicherer entrichten aber auch weiterhin ein Stillgeld auf freiwilliger Basis …
Letzte Aktualisierung: 13.05.2020, PvE / AS