Ich habe ge­hört, stil­len­de Müt­ter ha­ben An­recht auf Still­geld. Wo muss ich das be­an­tra­gen?

Seit­dem im Jahr 2000 die Still­be­ra­tung als Leis­tung der Kran­ken­kas­sen ge­setz­lich ver­an­kert wur­de, wird das Still­geld nicht mehr au­to­ma­tisch an alle stil­len­den Müt­ter aus­be­zahlt.

Ei­ni­ge be­son­ders still­freund­li­che Kran­ken­ver­si­che­rer ent­rich­ten aber auch wei­ter­hin ein Still­geld auf frei­wil­li­ger Ba­sis - meist je­doch nur im Rah­men ei­ner Zu­satz­ver­si­che­rung. Sie müs­sen also bei Ih­rer Kran­ken­kas­se an­fra­gen, ob die­se ein Still­geld aus­be­zahlt und wel­che Un­ter­la­gen Sie da­für ein­rei­chen müs­sen.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2019, BH

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