Umgang mit Feuerwerk

Im Umgang mit Feuerwerk ist grosse Vorsicht geboten, umso mehr, wenn Kinder dabei sind.

Feuerwerk im Hintergrund
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Gross und Klein freuen sich jeweils am 1. August oder an Silvester auf das Zünden der Feuerwerkskörper. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist nicht ungefährlich, eine sachgemässe Handhabung kann Unfälle und Brände aber verhindern.

Verschiedene Feuerwerkskategorien


Feuerwerkskörper der Kategorien 1, 2, 3 dürfen gemäss Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper oder der Verpackung abgebrannt werden. Für den Bezug sowie die Verwendung und die Lagerung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Grundsätzlich dürfen Feuerwerke ohne Abbrandbewilligung abgefeuert werden. Beachten Sie jedoch die Vorschriften der Kantone bzw. der Gemeinden. Einige Gemeinden haben Zonen definiert, wo Feuerwerkskörper gezündet oder explizit nicht gezündet werden dürfen.

Die Abgabe von Feuerwerkskörper durch den Verkäufer ist in der Schweiz wie folgt geregelt:

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden.

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 3 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Wie Sie Unfälle mit Feuerwerk vermeiden können


Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und zwingend die Gebrauchsanleitung befolgen. Zudem gehören Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane nicht in die Hände von Kindern.

Trockenheit führt zu erhöhter Brandgefahr. Die Behörden publizieren Verhaltenshinweise und allenfalls Feuerverbote. Überprüfen Sie, ob in Ihrer Region offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörper noch erlaubt sind.

Viele Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerk können vermieden werden, wenn einige grundlegende Regeln eingehalten werden:

  • Befolgen Sie die Instruktionen des Verkaufspersonals und lesen Sie die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper oder auf der Verpackung, so dass Sie den Abbrand entsprechend vorbereiten können.

  • Basteln sie niemals Feuerwerkskörper selbst oder manipulieren an gekauften. 

  • Schützen Sie Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern und schliessen Sie Türen, Fenster und Dachlukarnen.

  • Feuerwerk nie in Menschenmengen abfeuern oder auf Menschen, Tiere, Balkone, Häuser und brennbare Materialien zielen.

  • Feuern Sie Raketen nur aus kippsicher aufgestellten und gut gesicherten Flaschen oder Rohren ab.

  • Raketen nicht von Balkonen oder Fenstern abschiessen.

  • Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals aus der Hand, sie könnten vorzeitig explodieren. 

  • Halten Sie vorgeschriebene Sicherheitsabstände ein, diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern.

  • Zünden Sie Blindgänger nicht nach und nähern Sie sich ihnen erst nach 10 Minuten. Mit Wasser übergiessen oder in einem Wassereimer unschädlich machen.

  • Beaufsichtigen Sie Kinder und Jugendliche und lassen Sie diese nie alleine Feuerwerkskörper abschiessen.

  • Übergiessen Sie gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser.

  • Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern gilt striktes Rauchverbot.

  • Alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerke abbrennen. Alkohol im Blut, auch schon kleinere Mengen, macht leichtsinnig.

  • Wunderkerzen gehören nicht in Kinderhände, Funken können die Kleidung entzünden.

  • Bewahren Sie Böller und Knallerbsen nicht in Hosentaschen auf. Sie können sich durch Reibung entzünden.

  • Lagern Sie Feuerwerkskörper so, dass Unbefugte und Kinder keinen Zugang haben.

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