Verbrennungsgefahr für Kinder im Advent

Die Kombination von Kind und Kerze ist gefährlich – mit klaren Regeln können Sie Brandverletzungen vorbeugen.

Kind schaut auf die Kerzen
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Kerzenschein sorgt für eine weihnachtliche und stimmungsvolle Atmosphäre. So schön diese auch ist, für Kinder birgt sie Gefahren: Vor allem Kinder im schulpflichtigen Alter verbrennen sich häufig durch das Spielen mit Feuer.

Warum Kerzen gefährlich sein können


Das flackernde Licht einer brennenden Kerze ist für Kinder besonders faszinierend. Allerdings gilt der schimmernde Lichterglanz einer Kerze als offenes Feuer und auch diese Flamme erreicht Temperaturen von über 1000 °C.

Grundsätzlich sollte eine brennende Kerze nie unbeaufsichtigt bleiben: Schon leichte Zugluft genügt, um den Adventskranz, die Vorhänge oder Möbel in Flammen aufgehen zu lassen. Laut der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB kommt es in der Schweiz wegen unbeaufsichtigten Kerzen jährlich zu mehr als 1000 Wohnungsbränden, hauptsächlich in der Advents- und Weihnachtszeit.

Regeln für den Umgang mit Kerzen


Kinder können die Gefahr von Feuer nicht einschätzen. Sie sind erst mit ungefähr 6 Jahren in der Lage, akute Gefahr zu erkennen und erst 10-Jährige können für mögliche Gefahren Schutzmassnahmen ergreifen. Es ist also wichtig, dass Sie Ihrem Kind erklären, wie gefährlich Kerzen sein können und warum es dafür Regeln braucht. 

  • Kinder dürfen Kerzen nur im Beisein von Erwachsenen anzünden.

  • Bewahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer ausserhalb der Reichweite von Kindern auf.

  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt. 

  • Lassen Sie Kinder (und auch Haustiere) nicht aus den Augen, wenn Kerzen brennen.

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und manipulieren Sie nicht an brennenden Kerzen.

Tipps für die Sicherheit mit Adventskranz und Christbaum


Der Duft eines echten Tannenbaumes und die Besinnlichkeit von brennenden Kerzen gehören für viele Familie nach wie vor zum Weihnachtsfest. Wenn Sie nicht auf einen künstlichen Christbaum mit Lichterketten zurückgreifen möchten, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:

  • Den Adventskranz sollten Sie auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in die Nähe von leicht brennbaren Gegenständen wie zum Beispiel Vorhängen platzieren.

  • Wunderkerzen gehören nicht in Kinderhände oder an einen echten Tannenbaum. Die Funken können Kleidung oder trockene Zweige entzünden.

  • Kaufen Sie den Christbaum nicht zu früh und lassen Sie ihn möglichst lange im Freien. Damit wird das Austrocknen verzögert.

  • Benutzen Sie einen Christbaumständer, diese sind schwer und halten den Baum in Position. Binden Sie sehr hohe Christbäume zusätzlich fest.

  • Ein Feuerlöscher, ein Wassereimer oder am besten eine Brandschutzdecke sollte für den Notfall stets griffbereit sein, denn trockene Christbäume können schlagartig in Flammen stehen. 

  • Der Christbaum darf Fluchtwege, also Türen und Fenster nicht versperren.

Brandverletzungen bei Kindern


Jährlich geschehen in der Schweiz ungefähr 17'000 Unfälle mit Feuer und bei sechs von zehn Verbrennungen und Verbrühungen sind Kinder betroffen. Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter.

Brandverletzungen sind für Kinder besonders fatal, denn be­reits eine Temperatur von 50 °C schä­digt die emp­find­li­che Kin­der­haut und eine einzige Tasse Tee kann bei einem Kleinkind 20 Prozent der Körperoberfläche verbrühen. Gerade Kleinkinder sind durch ihre kindliche Neugier besonders gefährdet und erleiden oft Kontaktverbrennungen an den Händen, weil sie Backofentüren oder Herdplatten berühren.

Hat sich Ihr Kind verbrannt oder verbrüht:

  • Löschen Sie die Flammen mit Decken, durch Wälzen am Boden oder mit Wasser.

  • Kühlen Sie die verletzte Körperstelle sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser. Beachten Sie, dass das Wasser wegen der Unterkühlungsgefahr nicht kälter als 20 °C ist.

  • Decken Sie die verletzte Stelle mit einem Tuch ab und wickeln Sie das Kind in eine Decke.

  • Verwenden Sie auf keinen Fall Cremes, Salben oder andere Hausmittel, berühren Sie die Wunde nicht und stechen Sie Brandblasen nicht auf.

  • Wenn verbrannte Kleidung an der Haut haftet, entfernen Sie dies nicht. Bei Verbrühungen ziehen Sie dem Kind die durch die heisse Flüssigkeit durchnässte Kleidung sofort aus.

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