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                              Verbrennungen und Verbrühungen im Kindesalter

                              Wie Sie ein Verbrennung oder Verbrühung vermeiden können und wie Sie schnell und richtig reagieren, wenn doch etwas geschieht.

                              Kind steht am Kochherd mit kochendem Wasser
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                              iStock

                              Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen bei Kindern. Besonders im Entdeckungsalter zwischen 2 und 4 Jahren ist die Gefahr besonders gross.

                              Erste Hilfe bei kleineren Brandverletzungen


                              1. Entfernen Sie die verbrannte oder durchnässte Kleidung, denn sie speichern die Hitze. Befreien Sie das be­trof­fe­ne Haut­are­al aber nur dann, wenn die Klei­der nicht ver­schmol­zen sind und an der Haut kle­ben.

                              2. Kühlen Sie die Brandwunde so schnell als möglich während maximal 10 Minuten unter fliessendem Wasser. Verwenden Sie dazu Wasser aus dem Hahn mit einer Temperatur von 15 bis  20° C. Nach 10 Minuten können Sie die Kühlung mit nasskalten Umschlägen (saubere, nasse Handtücher) fortsetzen. Wird dem Kind kalt, stoppen Sie die Kühlung.

                              3. Kleinere Verbrennungen ohne Blasenbildung lassen Sie am besten an der Luft heilen. Sie heilen in der Regel folgenlos innerhalb von drei bis zehn Tagen auch ohne ärztliche Hilfe ab. Verwenden Sie keine Hausmittel wie Salben, Puder, Gels, Öle oder Desinfektionsmittel.

                              Mit einer guten Kühlung – auch noch 5 bis 10 Minuten nach der Verbrennung – können Gewebeschäden oder Blasenbildung und vor allem die Schmerzen gemindert werden. 

                              Verwenden Sie kein eiskaltes Wasser, Cool-Packs oder Eiswürfel. Sie sind zu kalt und können zu einer Unterkühlung führen. Ausserdem ziehen sich durch die Kälte die feinen Gefässe im verletzten Hautbereich zusammen und die Durchblutung ist stark beeinträchtigt. Dies kann zu weitern Schäden führen und die Wundheilung verzögern. 

                              Massnahmen bei grösseren Verbrennungen und Verbrühungen


                              1. Löschen Sie den Brand am Kind mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden.

                              2. Entfernen Sie die verbrannte oder durchnässte Kleidung, denn sie speichern die Hitze.  Denken Sie auch an eine eventuell vollgesaugte Windel. Befreien Sie das be­trof­fe­ne Haut­are­al aber nur dann, wenn die Klei­der nicht ver­schmol­zen sind und an der Haut kle­ben.

                              3. Wenn möglich, decken Sie die Brandwunde mit einer sterilen Wundauflage ab.

                              4. Wickeln Sie das Kind in ein sauberes Tuch oder Decke.

                              5. Rufen sie den Rettungsdienst (Tel 144).

                              Das Kühlen von grösseren Brandverletzungen bei Kindern ist heikel, da sie dadurch sehr schnell auskühlen können. Neugeborene und Säugling dürfen darum auf keinen Fall gekühlt werden. Bei grösseren Kinder sollten Sie nur dann kühlen, wenn weniger als 15 Prozent der Hautoberfläche verbrannt ist. Die Handfläche inklusive Finger des Kindes entspricht etwa einem Prozent seiner Körperoberfläche. Ausserdem wird empfohlen, bei Kindern keine grösseren Verbrennungen am Rumpf zu kühlen.

                              Wann muss eine Brandverletzung ärztlich behandelt werden?


                              Verbrennungen und Verbrühungen, die grösser sind als der Handteller des Kindes, sollten immer ärztlich behandelt werden. Vor allem bei Verbrühungen – also eine Hautschädigung durch heisse Flüssigkeit oder Dampf – ist dies leicht der Fall.

                              In folgenden Fällen sollten Sie den Rettungsdienst alarmieren:

                              • Bei Kinder unter vier Jahren und einer Verbrennung von mehr als 8 Prozent der Hautoberfläche.

                              • Bei Kindern über vier Jahren und einer Verbrennung von mehr als 10 Prozent der Hautoberfläche.

                              • Bei allen Verbrennungen der Hände, Füsse, über Gelenken, im Gesicht und an den Genitalien.

                              Kinderhand mit Blasen einer Verbrennung
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                              iStock

                              Spätfolgen von Verbrennungen oder Verbrühungen


                              Verbrennungen werden in vier Schweregrade eingeteilt. Ab einem Verbrennungsgrad 2b mit Brandblasen, die aufreissen und deren Wundfläche weiss verfärbt und nicht schmerzempfindlich ist, bleiben meist Narben zurück. Kinder, die Verbrennungen oder Verbrühungen mit einem solchen Schweregrad und mehr erlitten haben, haben oft einen längeren und schmerzhaften Behandlungsweg vor sich. 

                              Diese starke Verletzung der Haut hinterlässt sichtbare Spuren: Verbrennungsnarben sind je nach Lokalisation gut sichtbar und können durch das Körperwachstum zu Einschränkungen in der Bewegung führen, wenn zum Beispiel die Haut über Gelenken betroffen ist. Ausserdem benötigen Verbrennungsnarben tägliche Pflege, damit sie nicht verhärten.

                              Kinder leiden nach Verbrennungen nicht selten an einem Trauma. Dieses kann sich durch Schlaf­- und Kon­zen­trations­probleme und starke Schreck­haftigkeit zeigen. Bei jüngeren Kindern kann es vorkommen, dass sie zum Beispiel zu stottern beginnen, plötzlich wieder Einnässen oder unter sehr starken Trennungsängsten leiden. Erschwerend kommt der psychosoziale Aspekt bei sichtbaren Narben und das möglicherweise stark veränderte Körperbild dazu.

                              So schützen Sie Ihr Kind vor Brandverletzungen


                              Kontaktverbrennungen bei heis­sen Ober­flä­chen oder Verbrühungen durch heisses Wasser oder Dampf: Bereits eine Temperatur von 52° C schädigt die die empfindliche Kinderhaut. Bedenken Sie auch, dass bereits der Inhalt einer Tasse ausreicht, um einen Drittel der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkindes zu verbrühen.

                              • Sichern Sie Kaminöfen und Backofentüren.

                              • Kochen Sie auf den hinteren Herdplatten, drehen Sie den Griff der Pfanne immer nach hinten und sichern Sie das Kochfeld mit einem Herdschutzgitter.

                              • Benutzen Sie für kleine Kinder keine Heizdecken und auch keine Bettfalschen. Verwenden Sie besser Kirschkernkissen, die aber nicht zu heiss sind.

                              • Lassen Sie Bügeleisen oder Haarglätter nie unbeaufsichtigt und achten Sie auch auf herabhängende Kabel.

                              • Lassen Sie nie heisses Wasser nachlaufen, während das Kind in der Badewanne sitzt.

                              • Stellen Sie Gefässe mit heisser Flüssigkeit immer weit entfernt vom Tischrand ab und verzichten Sie auf Tischdecken. Ausserdem: Nichts Heisses trinken, während das Kind auf Ihrem Schoss sitzt.

                              • Rühren Sie Getränke und Nahrungsmittel aus der Mikrowelle immer gut um und probieren sie vor dem Füttern selbst. Das Äussere fühlt sich oft nur lauwarm an, der Inhalt kann aber kochend heiss sein. Die Temperatur mit der Hand zu prüfen, genügt nicht.

                              • Begrenzen Sie die Heisswassertemperatur des Boilers auf maximal 50° C und im Badezimmer feststellbare Wasserregler auf maximal 38° C.

                              Flackerndes Licht oder gar Feuerwerk haben auf viele Kinder eine faszinierende Wirkung. Aber Achtung: bereits eine Kerzenflamme ist über 1000° C heiss

                              • Nehmen Sie sich Zeit, um Ihrem Kind den richtigen Umgang mit Feuer zu erklären. 

                              • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeobachtet und schon gar nicht Kinder damit alleine. 

                              • Bewahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer immer ausserhalb der Reichweite von Kindern auf. Ältere Kinder sollten Streichhölzer und Feuerzeug nur mit Erwachsenen zusammen anzünden dürfen.

                              Tipp

                              Die „bfu-Kinderpost“ dient der Unfallverhütung bei Kleinkindern und Kinder im Vorschulalter. Sie besteht aus 16 Broschüren, die, beginnend mit der Geburt des Kindes bis zu seinem 8. Lebensjahr, alle 6 Monate gratis an die Eltern abgegeben werden. In den farbigen Broschüren findet man Tipps und Anregungen zur Erhöhung der Sicherheit für das Kind im Haushalt, beim Spiel und Sport sowie im Strassenverkehr. Die einzelnen Nummern entsprechen dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes. Sie können bezogen werden unter: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, bfu-Kinderpost, Hodlerstrasse 5a, 3011 Bern, www.kinderpost.bfu.ch, Mailadresse: kipo@bfu.ch.

                              Newsticker zum Thema

                              kurz&bündig
                              7/25/2024
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                              kurz&bündig
                              1/8/2023
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                              Letzte Aktualisierung: 19.06.2023, BH/KM