Ich erwarte im August mein zweites Kind. Nun habe ich meinen Arbeitvertrag schon per 31. Juli gekündigt, bekommen ich trotzdem Mutterschaftsgeld?Nein, durch Ihre vorzeitige Kündigung, die Sie selbst veranlasst haben, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld.10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungAlles, was Sie über den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wissen müssen.Zum ArtikelLetzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NKMehr zum Thema10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungZum ArtikelLohnfortzahlung, Taggelder und MutterschaftsurlaubZum ArtikelDie 10. Woche Ihrer SchwangerschaftZum ArtikelHäufige FragenZum ArtikelAktuelleskurz&bündigkurz&bündig5/28/2025Schlafunterbrechungen setzen Müttern mehr zu als SchlafmangelDie durchschnittliche Schlafdauer von frischgebackenen Müttern beträgt in der ersten Woche nach der Geburt lediglich … mehrUnsere EmpfehlungenDie swissmom LinklisteOb Online-Shopping, Beratungsseiten oder spezielle Dienstleistungen - hier werden Sie fündig!Zum ArtikelBabybrei-RezepteHier finden Sie bestimmt etwas, was Ihrem Baby schmeckt!Zum ArtikelVerlosungThunerseespiele "Der Glöckner von Notre Dame"Wir verlosen 2 x 2 Tickets der 1. Kategorie für die Premiere vom 9. Juli 2025 im Wert von je CHF 160.00.Zum ArtikelNeueste ArtikelStillkugeln und Energy BallsZum ArtikelLangzeitstillenZum ArtikelDie NeugeborenenreflexeZum ArtikelBlutungen während oder kurz nach der GeburtZum ArtikelBabys vor Unfällen schützenZum ArtikelFremdelnZum ArtikelKinder und HaustiereZum ArtikelWas neugeborene Eltern verunsichertZum ArtikelErnährung im FrühwochenbettZum Artikel〈〉Unsere PartnerAlle anzeigen
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