Ich erwarte im August mein zweites Kind. Nun habe ich meinen Arbeitvertrag schon per 31. Juli gekündigt, bekommen ich trotzdem Mutterschaftsgeld?Nein, durch Ihre vorzeitige Kündigung, die Sie selbst veranlasst haben, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld.10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungAlles, was Sie über den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wissen müssen.Zum ArtikelLetzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NKMehr zum Thema10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungZum ArtikelLohnfortzahlung, Taggelder und MutterschaftsurlaubZum ArtikelDie 10. Woche Ihrer SchwangerschaftZum ArtikelHäufige FragenZum ArtikelAktuelleskurz&bündigkurz&bündig8/28/2025Die beliebtesten Vornamen: Emma und Noah auf Platz einsAuf der Hitliste der beliebtesten Vornamen in der Schweiz hat sich wenig geändert: Bei den Knaben stehen erneut Noah … mehrUnsere Empfehlungenswissmom LinklisteStöbern Sie durch unsere Empfehlungen!Ob Online-Shopping, Beratungsseiten oder spezielle Dienstleistungen - hier werden Sie fündig!Zum ArtikelBabybrei-RezepteHier finden Sie bestimmt etwas, was Ihrem Baby schmeckt!Zum ArtikelChecklistenMit diesen To-Do-Listen behalten Sie immer den Überblick!Zum ArtikelNeueste ArtikelMuttertät - der lange Prozess, Mutter zu werdenZum ArtikelIhr Baby ist da!Zum ArtikelEmpfohlene Impfungen vor einer SchwangeschaftZum ArtikelImpfungen in der SchwangerschaftZum ArtikelGesundes ZmorgeZum ArtikelVitamin B12Zum ArtikelHerumdrehenZum ArtikelWas ist Shiatsu?Zum ArtikelGesunde Getränke für KinderZum ArtikelSchreien während der GeburtZum Artikel〈〉Unsere PartnerAlle anzeigen
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