Die Krankenkasse

Die obligatorische Grundversicherung schützt Sie umfassend, auch in der Schwangerschaft.

Symbolbild Krankenkasse
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In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenpflegeversicherung - umgangssprachlich Krankenaksse - obligatorisch, damit alle hier lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung haben.

Alles über die Grund- und Zusatzversicherung


Die obligatorische Krankenkasse - die sogenannte Grundversicherung - schützt Sie bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Sie entscheiden selber, welcher Krankenkasse Sie beitreten möchten. Diese muss Sie, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand, in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt nicht bei den Zusatzversicherungen, die ergänzend und freiwillig sind.

Versicherungsleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt


Während der gesamten Schwangerschaft bis acht Wochen nach der Geburt übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Leistungen, welche zu den besonderen Leistungen bei Mutterschaft gehören ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Und ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt übernimmt die obligatorische Grundversicherung auch Leistungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt.

Ihr Kind sollten Sie bereits während der Schwangerschaft bei der Krankenkasse anmelden, damit es von Anfang an und in jedem Fall vom Versicherungsschutz profitiert.

Weitere wichtige Gesundheitsversicherungen


Über eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen sollten Sie nachdenken, denn Zahnarztkosten fallen ins Gewicht und dies manchmal über Jahre. 

Eine Unfallversicherung ist nicht nur für Ihre Kinder wichtig: Denken Sie auch daran, falls die Mutter nicht mehr berufstätig ist und somit auch nicht mehr über den Arbeitgeber unfallversichert ist.

Letzte Aktualisierung: 22.08.2025, KM