Die Leistungen der Krankenkasse

Reicht die Grundversicherung oder braucht es eine Zusatzversicherung?

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Zunächst einmal muss zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung unterschieden werden.

Die obligatorische Grundversicherung 


Die Grundversicherung ist obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Anmeldung muss innert drei Monate erfolgen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Vorteil des KVG ist unter anderem, dass

  • die Grundversicherung jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz versichern muss, sobald diese bei der Versicherung angemeldet ist. Verpassen Sie jedoch die Anmeldefrist von 3 Monaten nicht, ansonsten müssen Sie die Rechnungen bis zu diesem Zeitpunkt selbst bezahlen. 

  • alle Anbieter der Grundversicherung dieselben vom Gesetz definierten Leistungen erbringen müssen. Einzig der Preis dafür - die Versicherungsprämie - ist je nach Versicherer unterschiedlich.

  • alle aus dem Ausland einreisenden Schwangeren, die sich bei der Krankenkasse anmelden, sofort grundversichert sind.

Freiwillige Zusatzversicherungen 


Bei Zusatzversicherungen hingegen gilt ein anderes Gesetz, das Versicherungsvertragsgesetz:

  • Hier gilt das Prinzip der "Vertragsfreiheit". Die Krankenkassen sind frei, den Versicherungsschutz nach ihrer Geschäftspolitik zu definieren. Sie können Vorbehalte anbringen und allenfalls auch den Antrag ablehnen. Zum Beispiel, wenn Sie an einer bestehender Krankheiten leiden.

  • Die Krankenkasse wird deshalb beim Versicherungsantrag stets eine Risikoprüfung vornehmen. In der Regel erfolgt dies mittels eines Fragebogens. Dieser muss wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, weil der Versicherer ansonsten nicht an die im Vertrag erwähnte Leistungspflicht gebunden ist.

  • Falls Sie aus dem Ausland anreisen, gilt in der Regel eine Wartefrist - auch Karenzpflicht genannt) - zwischen 9 Monaten und 2 Jahren. Falls Sie einen Kinderwunsch haben und eine Privatversicherung abschliessen wollen, erkundigen Sie sich daher vorher genau.

Welche Versicherungen brauche ich und das ungeborene Kind?


Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch, aber bringt viele Vorteile, indem sie Leistungen deckt, die über die Grundversicherung hinausgehen. Sie können damit ergänzende Leistungen wie beispielsweise Alternativmedizin oder Sehhilfen versichern. Auch können Sie mit einer Spitalzusatzversicherung bestimmen, für welche Abteilung (privat, halbprivat oder allgemein) und welche Spitäler Sie versichert sein möchten.

Schwangere, die über eine Zusatzversicherung verfügen und daher auf einer privaten oder halbprivaten Abteilung entbinden möchten, sollten zudem genau abklären, ob das Neugeborene eine Zusatzversicherung braucht und wann diese abgeschlossen werden kann. Da in diesem Bereich für jede Krankenkasse die Vertragsfreiheit gilt, sind die Versicherungsbedingungen womöglich ähnlich, aber in einigen Leistungen unterschiedlich. Es besteht somit das Risiko, dass die Behandlungskosten des Neugeborenen selbst bezahlt werden müssen.

Weiter gibt es auch Modelle, bei welchen Beteiligungspauschalen vereinbart werden können. Aus diesem Grund ist eine vorgängige sorgfältige Abklärung bei der Krankenkasse unumgänglich. Möglicherweise ist es auch einfacher und schneller, als wenn Sie die Police selber studieren. Informieren Sie sich zu den Wartefristen beim Abschluss einer Spitalversicherung oder lesen Sie die Informationen zur Versicherung für Ihr Kind. 

Beide Versicherungsarten (Grund- und Zusatzversicherung) können bereits vor der Geburt des Babys abgeschlossen werden. Um spätere Diskussionen über allfällige Geburtskrankheiten oder Geburtsfehler zu verhindern, empfiehlt es sich daher, dies so früh wie möglich vor der Geburt zu tun.

Häufige Fragen zum Thema

Das Stillgeld wird nicht von der obligatorischen Grund-, sondern von der freiwilligen Zusatzversicherung bezahlt. Aus diesem Grund ist es jeder Krankenkasse überlassen, ob und wie viel Stillgeld sie stillenden Müttern erstatten.  Klären Sie bei Ihrer Zusatzversicherung ab, ob Sie ein Stillgeld …
Letzte Aktualisierung: 17.07.2025, PvE / AS