Nein, Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen die Geburt bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Dafür gibt es spezielle Formulare bei Ihrer Ausgleichskasse, bei der Gemeinde oder über
www.ahv.ch. Die Entschädigung wird jedoch im Normalfall durch den Arbeitgeber angemeldet und ausbezahlt.