Identitätskarte und Pass für Baby und Kind

Wann brauchen Babys einen Ausweis und wie wird dieser beantragt?

Schweizer Pass
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Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen, braucht es einen eigenen Ausweis mit Foto. Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten: den Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte (IDK). Alle Informationen über den Pass und die Identitätskarte sind auf der Homepage des Bundes (www.schweizerpass.ch) abrufbar.

Identitätskarte für Kinder


Eine Identitätskarte für Ihr Kind beantragen Sie entweder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle. Dazu müssen Sie mit Ihrem Kind bei der entsprechenden Behörde erscheinen. Grundsätzlich können Sie nur eine Identitätskarte für Ihr Kind beantragen, wenn Sie sorgeberechtigt sind.

  • Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht reicht die persönliche Vorsprache und Unterschrift eines Elternteils.

  • Wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht nachgewiesen werden kann, muss die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen. 

Die Identitätskarte ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig. In einigen Wohngemeinden werden Sie vor dem Ablauf daran erinnert, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen.

Der Schweizer Reisepass für Kinder


Einen Pass benötigen Sie nur, wenn Sie mit Ihrem Kind in ein Land reisen, für dessen Einreise ein Pass erforderlich ist.

Der Schweizer Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zur Erhöhung der Si­cher­heit ge­spei­chert sind. Die Fingerabdrücke von Kindern werden allerdings erst ab 12 Jahren erfasst.

Für den Pass kann über ein On­line-For­mu­lar ein Antrag gestellt werden. Darauf hin werden Sie von der Passstelle Ihres Wohnkantons zu einem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten eingeladen. Einen solchen Termin können Sie je nach Kanton auch telefonisch vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit können Sie in Kombination mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte Ihres Kindes erstellen lassen, so bleibt Ihnen dafür der Gang zur Wohngemeinde erspart.

Der Pass kostet für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 60 Franken. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Kinder 68 Franken. Hinzu kommen die Versandkosten.

Der Pass ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig

Fotos von Babys auf der Identitäskarte oder dem Pass


Auch wenn das Gesicht eines Babys noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch verändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale. Zum Beispiel können die Position der Ohren oder die Augenform einen Beitrag zur Identifizierung leisten.

Wenn Sie bei Ihrer Wohngemeinde eine Identitätskarte bestellen, müssen Sie ein Foto Ihres Babys mitbringen. Sie können dieses selber machen, müssen dabei aber die Kriterien der „Fotomustertafel“ beachten. Professionelle Fotostudios sind für das Knipsen von Baby-Passfotos und den Umgang mit Babys in diesen Situationen spezialisiert. In einigen Gemeinden wird auch ein digitales Foto akzeptiert oder vor Ort erstellt.

Für den Pass wird das Foto meist auf dem kantonalen Passbüro vor Ort erstellt, die Bestimmungen sind aber nicht überall gleich. Informieren Sie sich dazu auf der Ausweisstelle Ihres Kantons.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2023, KM