Rollbrett, Rollschuhe & Co.

Kinder auf Rädern: Rollschuhe und Rollbrett
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Je Grösser das Kind, umso grösser die Auswahl an sogenannten "fahrzeugähnlichen Geräten" (FäG), mit denen es sich wunderbar herumkurven lässt. Diese Gefährte werden einzig durch Körperkraft angetrieben und erfordern ziemlich viel Geschicklichkeit und Koordination. Grundsätzlich ist es also sehr zu empfehlen, dass Kinder sich mit FäGs fortbewegen.

Ob es sich nun um Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards handelt, im Hinblick auf die Sicherheit gilt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Knie-, Handgelenk- und Ellbogenschützer sowie ein gut sitzender Helm schützen Ihr Kind vor schweren Verletzungen. Leider wird das Unfallrisiko häufig unterschätzt, weshalb viele Kinder ungeschützt unterwegs sind.

  • Ehe Ihr Kind auf Trottoirs, Radwegen, etc. unterwegs ist, muss es sicher fahren und vor allem auch bremsen können. Lassen Sie Ihr Kind in einem vor dem Verkehr geschützten Bereich üben, bis es sicher genug ist. Auch der Besuch von Skateparks, etc. ist erst zu empfehlen, wenn Ihr Kind gut und sicher fahren kann.

  • FäG als Verkehrsmittel sind an folgenden Orten erlaubt: Auf für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen, auf Radwegen, auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungstrassen, wenn es sich um Nebenstrassen handelt, auf Nebenstrassen, wenn es dort keine Trottoirs gibt und das Verkehrsaufkommen gering ist. Diese Regelung gilt auch für Vorschulkinder, mit oder ohne Begleitung einer erwachsenen Person.

  • Als Spielgerät dürfen FäG an folgenden Orten verwendet werden: Auf für Füssgänger bestimmten Verkehrsflächen, auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungstrassen, wenn es sich um Nebenstrassen handelt, auf Nebenstrassen, wenn es dort keine Trottoirs gibt, dies jedoch nur an Orten, wo wenig Durchgangsverkehr herrscht, also z. B. in Wohnquartieren.

  • Auch ein Kind, das gut und sicher fährt, sollte nur auf verkehrsarmen Wegen unterwegs sein, da Kinder im Strassenverkehr aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch überfordert sind. 

Neben den klassischen FäGs, die sich zur Fortbewegung eignen, sind bei Kindern zwei weitere Spielgeräte mit Rädern sehr beliebt, nämlich vierrädrige, rechteckige Rollbretter sowie Schuhe mit Rädern in den Sohlen, am bekanntesten unter dem Markennamen "Heely". Damit es nicht zu schweren Unfällen kommt, ist Folgendes zu beachten:

Rollbrett


  • Im Gegensatz zum Skateboard sind Rollbretter nicht lenkbar. Deshalb sollte man auf ihnen nie stehend fahren, sondern im Sitzen oder im Liegen.

  • Lange Haare müssen zusammengebunden werden, damit sie sich beim Fahren im Liegen nicht mit den Rädern verwickeln können. Auf Pullover mit Kapuzen und Bändern sollte aus dem gleichen Grund verzichtet werden.

  • Damit man nicht über die eigenen Finger fährt, muss das Kind die Hände beim Schwungholen seitlich des Brettes halten.

  • Genügend Abstand halten zu anderen Rollbrettfahrern, damit man diesen keine Handverletzungen zufügt.

  • Nicht auf schiefen Ebenen fahren, da das Brett sonst zu viel Schwung bekommt und sich nicht mehr bremsen lässt.

  • Nicht auf steinigen, unebenen Untergründen fahren, da sonst die Räder blockieren können, was zu Unfällen führen kann.

  • Rollbretter sind keine FäGs und gehören deswegen weder auf Fuss- noch Radwege.

"Heelys" und andere Strassenschuhe mit Rollen


  • Auch wenn man mit diesen Schuhen nicht schneller fahren sollte, als man gehen kann, kommen Kinder damit ganz schön in Fahrt. Die Folge sind ähnliche Unfälle wie beim Fahren mit Inline-Skates oder Rollschuhen, mit dem Unterschied, dass hier kaum jemand daran denkt, Schutzkleidung zu tragen, weil es ja Alltagsschuhe sind.

  • Bei Billigmodellen können sich die Rollen lösen, was zu schlimmen Stürzen führen kann.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2020, TV