Stil­len nach dem Wie­der­ein­stieg

Mutter stillt ihr Baby bei der Arbeit
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Ob Sie es schaf­fen, Be­rufs­le­ben und ein Baby un­ter ei­nen Hut zu brin­gen, müs­sen Sie per­sön­lich für sich her­aus­fin­den. Das Bes­te für Ihr Kind ist auf je­den Fall nicht eine Mut­ter, die frus­triert zu Hau­se bleibt, son­dern eine, die sich im Ein­klang mit ih­ren Auf­ga­ben und In­ter­es­sen be­fin­det. Die Rück­kehr in das Be­rufs­le­ben noch auf­zu­schie­ben, soll­te kein Op­fer sein, son­dern eine be­wuss­te Ent­schei­dung.

Nach dem Mut­ter­schafts­ur­laub müs­sen Sie nicht zwin­gend ab­stil­len. Das Ar­beits­recht sieht kein ab­so­lu­tes Be­schäf­ti­gungs­ver­bot für stil­len­de Müt­ter vor, es ent­hält aber ex­pli­zi­te Vor­schrif­ten für den Schutz stil­len­der Müt­ter am Ar­beits­platz. Wäh­rend der Ar­beit kön­nen Sie sich Ihr Baby zum Stil­len brin­gen las­sen oder durch Ab­pum­pen die Milch­pro­duk­ti­on auf­recht­erhal­ten. Der Ar­beit­ge­ber hat die zum Stil­len er­for­der­li­chen Räum­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung zu stel­len und im ers­ten Jahr Zeit zum Stil­len und Ab­pum­pen.

Mit der Re­vi­si­on zur Ver­ord­nung des Ar­beits­ge­set­zes wer­den die recht­li­chen Be­stim­mun­gen zur Ent­löh­nung von Still­pau­sen wäh­rend der Ar­beits­zeit ein­heit­lich ge­re­gelt. Neu ist die Ent­löh­nung nicht mehr da­von ab­hän­gig, ob die Mut­ter den Be­trieb zum Stil­len ver­lässt oder nicht. Für die Dau­er der zu ent­löh­nen­den Pau­sen gel­ten neu ein­heit­li­che Min­dest­re­geln in Ab­hän­gig­keit von der täg­li­chen Ar­beits­zeit (bis 4 h Ar­beits­zeit 30 Min. be­zahl­te Still­pau­se, ab 4 h Ar­beits­zeit 60 Min, ab 7 h Ar­beits­zeit 90 Min.) Still­zeit darf also nicht im Über­zeit­kon­to als Ne­ga­tiv­sal­do ge­führt oder als Fe­ri­en be­las­tet wer­den.

Ver­su­chen Sie schon zwei Wo­chen vor Ar­beits­be­ginn Milch auf Vor­rat ab­zu­pum­pen und ein­zu­frie­ren. Die Be­treu­ungs­per­son kann die Milch dem Kind dann mit der Schop­pen­fla­sche ver­ab­rei­chen. Sie kön­nen wäh­rend der Ar­beit je­weils die Milch für die fol­gen­den Tage ab­pum­pen, sie muss al­ler­dings gleich kühl auf­be­wahrt wer­den.

Zu Hau­se kön­nen Sie dann Ihr Baby ganz nor­mal stil­len. Man­che Ba­bys brau­chen eine Ge­wöh­nungs­zeit, wenn sie zwi­schen­durch von ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fläsch­chen ge­füt­tert wer­den. Las­sen Sie sich da­durch nicht ent­mu­ti­gen!

Die "Still­för­de­rung Schweiz" hat ne­ben vie­len an­de­ren In­for­ma­tio­nen auch ein Merk­blatt her­aus­ge­bracht, das (in meh­re­ren Spra­chen) als pdf her­un­ter­ge­la­den wer­den kann.

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Letzte Aktualisierung: 22.06.2019, BH / BF

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