Unfallversicherung

Schwester bemalt den Gips ihres kleinen Bruders
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1. Zur Notwendigkeit einer Unfallversicherung


Es gibt nur wenige Bereiche, bei welchen wir vom Gesetz her obligatorisch gegen Unfall versichert sind. Diese betreffen z.B. Schüler oder Arbeitnehmer (Details finden Sie unten).

Da die Unfallversicherung ausser in diesen Spezialfällen freiwillig ist, ist ein Neugeborenes grundsätzlich nicht gegen Unfall versichert, es  sei denn, Sie schliessen eine solche Versicherung von sich aus ab. Wir empfehlen dies bereits ab der Geburt und nicht erst für den Fall, dass bei Fussballspielen mit anderen Kindern ein Ungeschick geschehen könnte.

Unfallversicherungen werden heute angeboten durch

  • Private Versicherer

  • Krankenkassen

  • Öffentliche Kassen. Hier sind der Suva gesetzlich gewisse Berufsklassen zugewiesen, die mit hohen Berufsunfall- oder Berufskrankheiten verbunden sind

Wenn es um Ihr Baby geht, führt ein sehr einfacher Weg für eine Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse, indem Sie (idealerweise bereits vor der Geburt) die Krankenversicherung abschliessen und dabei die Unfallversicherung einschliessen. Sie können Ihre Unfallversicherung jedoch auch bei einem privaten Versicherer abschliessen. Was Sie dann noch entscheiden müssen ist, welche Leistungen Sie versichert haben möchten; davon ist dann auch die Prämie abhängig. Vergleichen Sie verschiedene Angebote. Achten Sie bei den wählbaren Zusatzleistungen darauf, ob Sie diese benötigen.

2. Kinder-Unfallversicherung


Eine Kinder-Unfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, wie Invalidität oder Anfall von Kosten. Die Versicherung wird durch die Eltern bzw. Inhaber der elterlichen Sorge abgeschlossen. Versichert werden können Leistungen

  • im Todesfall

  • bei Invalidität

  • bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld)

  • für Heilungskosten

In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den eigenen finanziellen Möglichkeiten. 

3. Unfallversicherung für höhere Schüler / Studenten


Zusätzlich zu den Leistungen der Kinder-Unfallversicherung kann hier der vorübergehende oder dauernde Lohnausfall durch ein Taggeld versichert werden, was u.a. für Studenten und höhere Schüler interessant sein kann, welche die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen (AHV, IV, UVG, KVG) nicht als genügend erachten. 

4. Ausgewählte andere Unfallversicherungsarten


4.1 Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

Diese Versicherung wird durch Ihren Arbeitgeber abgeschlossen. Sie bietet Schutz vor wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers oder Anfall von Kosten. 

4.2 Obligatorische Schülerversicherung

Je nach kantonalem Recht gibt es Versicherungsschutz für Kinder während des Aufenthaltes im Schulhaus oder während schulischen Aktivitäten. Zu Hause, in der Freizeit oder in den Ferien gilt diese Deckung jedoch nicht.

4.3 Unfall-Zusatzversicherungen

Darunter verstehen die Versicherer zusätzliche Deckungen oder spezielle Kombinationen von Zusatzleistungen für Zielkunden wie z.B. Kinder, Familien, Singles, Senioren etc. Elemente können u.a. sein

  • 25% Kinderrabatt

  • Treuebonus für Kinder

  • Prämienbefreiung ab dem 3. Kind

  • Weltweiter Schutz der Unfallversicherung

  • Bonus ohne Leistungsbezug

Die Angebote sind vielseitig; auch hier lohnt sich ein Vergleich.

4.4 Unfallversicherung für Babysitter

Auch Babysitter können bei Ihnen zu Hause einen Unfall haben. Der Anschluss einer Unfallversicherung ist sehr ratsam.

4.5 Spezialfall: Unfallversicherung für arbeitslose Mütter

Alle arbeitslosen Mütter, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Um Versicherungslücken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bei der Unfallversicherung des letzten Arbeitgebers rechtzeitig eine sog. "Abredeversicherung" abzuschliessen (Ihre Personalabteilung erklärt Ihnen dies gerne). Diese Abredeversicherung muss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden. Dadurch kann der bestehende Versicherungsschutz (als "Nichtberufsunfall-Versicherung") für maximal 6 Monate verlängert werden.

Wichtig ist später die Koordination mit Ihrer Krankenkasse: Spätestens 30 Tage nach dem letzten Tag, an dem Arbeitslosenentschädigung bezogen wurde, oder nach Ablauf der Abredeversicherung muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert werden. Die Krankenkasse kommt in der Regel nur für die Heilkosten auf.

Es lohnt sich, sich gut zu informieren, welche Versicherung was anbietet. Noch besser: Profitieren Sie kostenlos von einer neutralen und unabhängigen Versicherungsberatung! 

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