Übernimmt die Krankenkasse in der Schwangerschaft sämtliche Kosten oder muss ich mich daran beteiligen?
Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Schwangerschaft ärztlich oder durch eine Hebamme bestätigt wurde, sind Sie von einer Kostenbeteiligungg befreit. Die Grundversicherung übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche kommt hinzu, dass die Grundversicherung auch alle weiteren Gesundheitskosten ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt übernimmt. Also auch, wenn Sie sich wegen eines grippalen Infektes behandeln lassen oder einen Ultraschall der Gallenblase benötigen.
Letzte Aktualisierung: 21.08.2025, KM