Umfassender Kündigungsschutz heisst, dass der Arbeitgeber einer schwangeren Frau während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen darf (Art. 336c OR), vorausgesetzt die Probezeit ist abgelaufen. Während diesen rund 13 Monaten ist eine Kündigung nicht gültig.