Ich erwarte im August mein zweites Kind. Nun habe ich meinen Arbeitvertrag schon per 31. Juli gekündigt, bekommen ich trotzdem Mutterschaftsgeld?

Nein, durch Ihre vorzeitige Kündigung, die Sie selbst veranlasst haben, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NK