Ich erwarte im August mein zweites Kind. Nun habe ich meinen Arbeitvertrag schon per 31. Juli gekündigt, bekommen ich trotzdem Mutterschaftsgeld?Nein, durch Ihre vorzeitige Kündigung, die Sie selbst veranlasst haben, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld.10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungAlles, was Sie über den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wissen müssen.Zum ArtikelLetzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NKMehr zum ThemaLohnfortzahlung, Taggelder und MutterschaftsurlaubZum ArtikelHäufige FragenZum Artikel10 Fragen und Antworten zur MutterschaftsversicherungZum ArtikelDie 10. Woche Ihrer SchwangerschaftZum ArtikelAktuelleskurz&bündigkurz&bündig7/9/2025Kinderbetreuung: Grosseltern mütterlicherseits sind stärker eingespanntIn der Schweiz leisten Grosseltern weiterhin einen erheblichen Anteil bei der Kinderbetreuung. Gemäss neuesten Angaben … mehrUnsere EmpfehlungenBabybrei-RezepteHier finden Sie bestimmt etwas, was Ihrem Baby schmeckt!Zum ArtikelKugelbauch-KolumneMit Humor und Feingefühl Woche für Woche durch die Schwangerschaft.Zum ArtikelDie swissmom LinklisteOb Online-Shopping, Beratungsseiten oder spezielle Dienstleistungen - hier werden Sie fündig!Zum ArtikelNeueste ArtikelNeugeborenenakneZum ArtikelHaarausfall nach der GeburtZum ArtikelLaufen lernen - die ersten SchritteZum ArtikelVasospasmus der BrustwarzeZum ArtikelVorzeitige Lösung der PlazentaZum ArtikelDie motorische Entwicklung im ersten LebensjahrZum ArtikelMedikamente und StillenZum ArtikelSpielen in den ersten 6 MonatenZum ArtikelBeikost – ab wann?Zum ArtikelAbnehmen nach der GeburtZum Artikel〈〉Unsere PartnerAlle anzeigen
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