Ich hatte in der 9. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt und die Krankenkasse verlang von mir eine Kostenbeteiligung. Ist das korrekt?

Ja, leider. Die aktuelle Gesetzeslage sieht leider vor, dass eine Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche als Krankheit gilt und darum nicht von Franchise und Selbstbehalt befreit ist. Sie müssen sich also an den Kosten beteiligen, wenn Sie die Franchise in diesem Kalenderjahr noch nicht aufgebraucht haben.

Letzte Aktualisierung: 21.08.2025, KM