Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmende sowie auch alle Selbstständigerwerbende. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gelten separate Bestimmungen. Zudem haben auch Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Familienzulagen.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Letzte Aktualisierung: 10.05.2018, PvE / CF / NK

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