Welcher Kanton ist zuständig für die Entrichtung der Familienzulagen, wenn der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer z.B. im Kanton Freiburg wohnt, aber im Kanton Bern arbeitet?
Die Familien-Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Bern.