Sicherheit auf dem Trampolin

Aus der Forschung

Kind springt auf einem Trampolin
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Unfälle auf Trampolinen enden oftmals mit sehr schweren Verletzungen. Betroffen sind davon meistens Kinder und  Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Die bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat daher in einer Broschüre die wichtigsten Hinweise zum sicheren Aufstellen und Verwenden von Freizeittrampolinen zusammengestellt.

Kinder lieben es, auf Trampolinen zu springen. Immer häufiger finden sich Trampoline daher auch im heimischen Garten. Und die sportliche Betätigung ist nicht nur für den Bewegungsapparat und das Herz-Kreislauf-System wichtig, sondern unterstützt auch die geistige Entwicklung und mentale Gesundheit. Ausdauer, Koordination und muskuläre Kräftigung sind nur einige der Punkte, die das Trampolinspringen auch aus medizinischer Sicht interessant machen.

Doch der Spass verleitet Kinder häufig dazu, sich unvorsichtig zu verhalten. Das kann zu Unfällen führen. Die Gefahr steigt markant, wenn zwei oder noch mehr Personen gleichzeitig auf dem Trampolin springen – unkontrollierte Sprünge oder Zusammenstösse sind vorprogrammiert.

Abspringen und landen sollen die Kinder in der Mitte des Sprungtuchs, Salti sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Wichtig ist ausserdem, dass der Stoppsprung geübt wird und die Kinder keinesfalls vom Trampolin auf den Boden oder auf andere Gegenstände springen.

Besitzer eines Trampolins sind dafür verantwortlich, dass es richtig aufgestellt und unterhalten wird. Vor allem kleinere Kinder sind beim Springen zu beaufsichtigen. Die Aufsicht obliegt nicht nur Personen, die Trampoline aufstellen, sondern auch den Erziehungsberechtigten der Kinder.

Hinweistafeln wie „Benützen verboten“ oder „Jede Haftung für Unfälle wird abgelehnt“ befreien nicht von der Verantwortung. Daher gilt es, beim Erwerb und Aufstellen von Trampolinen einige Sicherheitsregeln zu beachten:

  • Das Trampolin sollte möglichst stabil sein und auf einer ebenen Fläche stehen. Geeignet sind insbesondere Rasenflächen oder stossdämpfende Unterlagen.

  • Auf die Umgebung achten. Zäune, Äste oder Leitungen in der Nähe des Trampolins beeinträchtigen die Sicherheit beim Springen.

  • Das Bespringen des Trampolins sollte stets unter elterlicher Aufsicht erfolgen. Studien haben gezeigt, dass schwere Unfälle bevorzugt in Abwesenheit einer Aufsichtsperson und beim missglückten Versuch eines Saltos passieren.

  • Nie mehrere Personen gleichzeitig auf das Trampolin lassen. Um Kollisionen und Distorsionen zu vermeiden, sollte das Trampolin nur von einem Kind besprungen werden. Insbesondere wenn unterschiedlich schwere Kinder gleichzeitig springen, kann es durch einen Katapulteffekt für den leichteren Springer zu Verletzungen kommen.

  • Babys und Kleinkinder noch nicht springen lassen. Sie verfügen noch nicht über eine ausreichend kräftige Nacken- und Rumpfmuskulatur und weisen ein ungünstiges Verhältnis von Kopfgrösse/-gewicht und restlichem Körper auf. Je nach körperlichem Entwicklungstand des Kindes sollte mit dem Trampolinspringen erst ab dem (späten) Kindergartenalter bzw. ab der Einschulung begonnen werden.

  • Obligate Installation eines Sicherheitsnetzes. Dieses sollte regelmässig auf seine Funktionstüchtigkeit und Intaktheit geprüft werden. Risse im Netz erfordern den umgehenden Austausch. Die Witterung kann nach mehreren Jahren die Reissfestigkeit des Netzes vermindern. Ein Fehltritt zwischen nicht gesicherte Federn oder ein Sturz auf die Rahmenkonstruktion kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Trampoline, die ohne herkömmliche Stahlfedern auskommen und über ein stabiles Sicherheitsnetz verfügen, sind deshalb zu bevorzugen. Verfügt das Trampolin über kein Sicherheitsnetz, sollte es keinesfalls auf einer harten Unterlage wie Asphalt, Bodenplatten oder Verbundsteinen stehen.

  • Ein zusätzliches Sicherheitsnetz zwischen Rahmen und Boden verhindert, dass Kinder unter das Trampolin kriechen.

  • Der Rahmen, die Federelemente oder Gummizüge sollten vollständig abgedeckt und geschützt sein. Die Bedeckung darf beim Springen nicht verrutschen.

Quelle: Beratungsstelle für Unfallverhütung www.bfu.ch

Letzte Aktualisierung: 19.03.2020, BH