Gesundheitsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Schwangere Frau unterschreibt einen Vertrag
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Ja. Schwangere und stillende Frauen dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn ihre Gesundheit und auch diejenige des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb der "Verordnung 1" des Arbeitsgesetzes werden dazu konkrete Beschäftigungserleichterungen für Schwangere vorgesehen. So hat zum Beispiel …
Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine vergleichbare Ersatzarbeit anbieten muss, wenn einer schwangeren Arbeitnehmerin eine bestimmte Arbeit aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht zugemutet werden darf. Unter anderem definiert die Mutterschutzverordnung, was unter gefährlichen und …
Nein, Arbeitgeber dürfen Schwangere und Stillende nur mit ihrem Einverständnis beschäftigen. Schwangere haben den Anspruch auf Arbeitsbedingungen, welche die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährden. Ab 8 Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere keine Abend- oder Nachtarbeit leisten. Der …
Nein, während 8 Wochen nach der Geburt gilt ein striktes Arbeitsverbot, an das sich die Arbeitgeber halten müssen. Nach diesen 8 Wochen darf die Arbeit wieder aufgenommen werden, jedoch führt die Wiederaufnahme der Arbeit zum Verlust des bezahlten Mutterschaftsurlaubes.
Ab acht Wochen vor der Geburt dürfen schwangere Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Der Arbeitgeber muss der Arbeitgeberin eine gleichwertige Tagesarbeit anbieten. Ist dies nicht möglich, haben Sie Anspruch auf 80 Prozent Ihres Lohnes.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2021, swissmom-Redaktion