Ich bin Laborantin und arbeite mit gefährlichen Chemikalien. Nun bin ich schwanger und möchte nicht mehr mit solchen Substanzen arbeiten. Gibt es für mich Alternativen?
Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine vergleichbare Ersatzarbeit anbieten muss, wenn einer schwangeren Arbeitnehmerin eine bestimmte Arbeit aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht zugemutet werden darf. Unter anderem definiert die Mutterschutzverordnung, was unter gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten zu verstehen ist und legt entsprechende Kriterien auf.
Dazu gehört auch das Arbeiten mit chemischen Gefahrenstoffen.
In Ihrem Fall müssten Sie demnach den Arbeitsplatz sicher wechseln, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Alternative anbieten. Das Arbeitsgesetz schreibt nämlich vor, dass Schwangere Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsersatz haben. Kann Ihnen der Arbeitgeber eine gleichwertige Arbeit nicht anbieten, so haben Sie Anspruch auf 80 Prozent Ihres Lohnes.