Vor der Gelb­fie­ber­imp­fung bin ich schwan­ger ge­wor­den. Darf ich ohne Imp­fung nach Afri­ka rei­sen?

Der Gelb­fie­ber­impf­stoff ge­hört (wie auch die Impf­stof­fe ge­gen Cho­le­ra, Ma­sern, Mumps, Po­cken, Rö­teln, Tu­ber­ku­lo­se, Ty­phus und Wind­po­cken) zu den Le­bend­impf­stof­fen. Schäd­li­che Aus­wir­kun­gen auf das un­ge­bo­re­ne Kind sind zwar bei all die­sen Imp­fun­gen in der Schwan­ger­schaft noch nicht nach­ge­wie­sen wor­den, aber aus grund­sätz­li­chen Er­wä­gun­gen soll­ten sie - wenn mög­lich - ver­mie­den wer­den. Eine rei­ne Si­cher­heits­emp­feh­lung ist auch, mit ei­ner ge­plan­ten Schwan­ger­schaft bis drei Mo­na­te nach der Imp­fung zu war­ten.

Ist in Un­kennt­nis der Schwan­ger­schaft trotz­dem eine Imp­fung durch­ge­führt wor­den, be­steht aber an­de­rer­seits kein me­di­zi­ni­scher Grund für ei­nen Schwan­ger­schafts­ab­bruch. So ist also im­mer eine Ri­si­ko­ab­wä­gung vor­zu­neh­men.

Wie hoch ist das Impf­ri­si­ko, wie hoch ist das In­fek­ti­ons-Ri­si­ko? Bei ei­ner nicht ver­meid­ba­ren Rei­se in ein In­fek­ti­ons­ge­biet kann die Ent­schei­dung durch­aus zu­guns­ten der Schutz­imp­fung aus­fal­len, und dann darf auch in der Schwan­ger­schaft ge­impft wer­den. Geht es nur um eine rou­ti­ne­mäs­si­ge Impf­vor­schrift für die Ein­rei­se, kann ein Impf­be­frei­ungs­zeug­nis aus­ge­stellt wer­den.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2023, BH

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