Ich bin seit kurzem arbeitslos. Habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Mutterschaftsentschädigung anlässlich der Geburt meines Kindes?

Ja, die Taggelder der Mutterschaftsentschädigung ersetzen eine zum Anspruchsbeginn bestandene Leistung der Invaliden-, Kranken-, Unfall-, Militär- oder eben Arbeitslosenversicherung. Die Mutterschaftsentschädigung entspricht somit in Ihrem Fall mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.

Allerdings sind Sie schon ab der 15. Woche nach der Niederkunft verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Kann Ihnen bewiesen werden, dass Sie sich ungenügend um eine neue Anstellung bemüht haben, müssen Sie mit einer Kürzung des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung rechnen.

Letzte Aktualisierung: 06.12.2017, PvE / CF / BH