Die Franchise

Sparschwein und Stethoskop
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Über die Franchise beteiligen Sie sich an den Kosten der versicherten Leistung, und dies für jedes Kalenderjahr.

Bei Behandlungen, die über einen Jahreswechsel dauern, bezahlen Sie deshalb die Franchise zwei Mal. Dies hängt damit zusammen, dass eine Behandlung (z.B. 4 Tage im Spital vom 30. Dezember bis zum 2. Januar) nicht als Ganzes betrachtet wird, sondern das jeweilige Datum der medizinischen Behandlung ausschlaggebend ist. Dies ist im Gesetz so vorgesehen, und die Krankenkasse darf deshalb nicht kulant sein. Je nach Konstellation bezahlen Sie so unter Umständen eine Rechnung von 3'950.- bei einer Franchise von 2'000.- selbst. Wären Sie vom 1. bis 4. Januar im Spital gewesen, würde sich die Krankenkasse mit 1'950.- beteiligen. Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, können Sie deshalb versuchen, auf eine Verschiebung des Spitaleintrittes Einfluss zu nehmen.

Bei einer Schwangerschaft wird ab 2018 nach der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft für Arzneimittel, Mittel und Gegenstände wie z.B. Kompressionsstrümpfe, die abgegeben werden, keine Kostenbeteiligung erhoben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist massgebend.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2021, AS