In zwei Monaten erwarten wir unser erstes Kind. Wann muss es spätestens versichert werden?

In der Schweiz muss jede Person von Gesetzes wegen innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt bei einer Krankenversicherung eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abschliessen.

Es wird aber allgemein empfohlen schon vor der Geburt das Kind bei einer Versicherung anzumelden. Erkundigen Sie sich dabei auch, ob es bei Ihrer Versicherung Familienrabatte gibt.

Letzte Aktualisierung: 15.07.2016, PvE / CF