Ambulante Wochenbettpflege

Hebamme besucht Mutter und das Neugeborene zu Hause
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Wenn Sie ein Baby bekommen, haben Sie die Möglichkeit, sich nach der Geburt zu Hause von einer Fachperson betreuen zu lassen - und zwar unabhängig davon, ob Sie ambulant gebären oder noch einige Tage im Spital bleiben. Wurden Sie in der Schwangerschaft von einer Hebamme betreut, führt diese in den meisten Fällen auch die Wochenbettbesuche durch. In der ersten Zeit mit dem Neugeborenen stehen Ihnen aber auch frei praktizierende Pflegefachfrauen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz aus der Wochenbettpflege gerne zur Seite.

Warum überhaupt Wochenbettpflege?


Anders als früher üblich, kehren Mütter heute schon wenige Tage nach der Geburt mit dem Neugeborenen nach Hause zurück. In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten viel wohler und es gelingt ihnen besser, sich von der Geburt zu erholen. Dies hat allerdings auch den Nachteil, dass die Eltern auf sich alleine gestellt sind, sei es bei gesundheitlichen Problemen, sei es in der Babypflege oder bei Fragen rund ums Stillen. Die Hausbesuche sind daher ein wertvolles Angebot, das sowohl der Mutter als auch dem Baby in vielfacher Weise zugutekommt. Dies gilt erst recht, wenn der Start ins Familienleben nicht so rosig ist, wie Sie sich das vorgestellt hatten, wenn Sie Geburtsverletzungen haben oder wenn Ihr Baby sehr viel schreit. In solchen Situationen sind fachkundige Beratung und Unterstützung besonders wichtig. 

Die Aufgaben der Pflegefachfrau in der Wochenbettbetreuung


Frei praktizierende Pflegefachfrauen, die Hausbesuche durchführen, verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in der Wochenbettpflege. Sie übernehmen im Wochenbett die gleichen Aufgaben wie Hebammen, führen jedoch keine Schwangerschaftskontrollen und keine Abschlusskontrolle 6 bis 10 Wochen nach der Geburt durch. Ihr Aufgabengebiet beinhaltet:

Beim Baby

  • Überwachung, ob es sich gesund entwickelt

  • Gewichtsentwicklung

  • Nabelpflege

  • Beratung in Ernährungsfragen (Stillen und Schoppenernährung)

  • Babypflege

  • Beratung in Alltagsfragen, z. B. Umgang mit einem Baby, das viel schreit, Trageberatung etc.

  • Falls nicht bereits im Spital geschehen: Blutentnahmen (Guthrietest, Bilirubinkontrolle), Vitamin-K-Gabe

Bei der Mutter:

  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung

  • Kontrolle und Nachbehandlung von Geburtsverletzungen und Kaiserschnittnaht

  • Entfernung von Klammern nach einem Kaiserschnitt

  • Brustkontrolle

  • Unterstützung und Beratung beim Stillen, z. B. korrektes Anlegen, Pflege von wunden Brustwarzen, Instruktionen zur Verwendung einer Milchpumpe, Beratung bei Milchstau und Brustentzündungen, Abstillen etc.

Auch das Ankommen im neuen Familienalltag, der Umgang mit Geschwisterkindern, die Auswirkungen der Geburt auf die Partnerschaft und andere Beziehungsfragen können bei den Hausbesuchen ein Thema sein. Viele frei praktizierende Pflegefachfrauen bieten darüber hinaus weitere Angebote, beispielsweise Lasertherapie zur Wundheilung, Infant Handling, Babymassage, Rückbildung, Beratung bei Kindsverlust etc. Manche haben auch eine Zusatzausbildung als Still- und Laktationsberaterin absolviert.

Eine Fachfrau für die Wochenbettbetreuung finden


Unter wochenbettbetreuung.ch sowie über die Suchfunktion auf der Website des Fachverbands curacasa finden Sie Fachpersonen für die Wochenbettpflege, die in Ihrer Region tätig sind. Kümmern Sie sich am besten schon in der Schwangerschaft um die Suche, damit alles schon aufgegleist ist, wenn das Baby da ist.

Die freiberuflichen Pflegefachfrauen für die Wochenbettpflege sind dem Fachverband freiberufliche Pflege Schweiz (curacasa) angeschlossen. Dieser vergibt ein Qualitätslabel, welches garantiert, dass die Qualität der Pflege durch Selbst- und Fremdevaluation überprüft wird. Die mit dem Label ausgezeichneten Mitglieder sind zudem zu regelmässiger Weiterbildung verpflichtet.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?


Falls Sie Ihr erstes Baby oder Mehrlinge bekommen haben, einen Kaiserschnitt oder eine Frühgeburt hatten, bezahlt die Krankenkasse maximal 16 Hausbesuche innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt. In allen anderen Fällen werden maximal 10 Hausbesuche bezahlt. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind maximal 5 zusätzliche Hausbesuche am selben Tag möglich.

Die Kosten für die Hausbesuche werden von der Grundversicherung übernommen, und zwar ohne Selbstbehalt und Belastung der Franchise. In manchen Kantonen wird den Eltern jedoch eine Patientenbeteiligung von maximal Fr. 15.95 pro Hausbesuch verrechnet.

Zusätzliche Hausbesuche oder eine Betreuung, die über die 8. Woche nach der Geburt hinausgeht, werden von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Letzte Aktualisierung: 05.11.2020, TV