Die Ultraschalltermine in der Schwangerschaft
Die meisten werdenden Eltern bekommen nicht genug vom "Baby-TV". Warum gehören nur zwei Sonographien zur normalen Schwangerschaftsbetreuung?
Ultraschalluntersuchungen sind grundsätzlich jederzeit in der Schwangerschaft möglich, aber bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf reichen zwei Sonographien (Scans) in der Regel aus.
Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche geht es um die Feststellung der intakten Schwangerschaft, des Schwangerschaftsalters (und damit auch des genaueren Geburtstermins) durch die Messung der Scheitel-Steiss-Länge und den Ausschluss einer Mehrlingsschwangerschaft. Aber auch bestimmte Marker, die auf Fehlentwicklungen hindeuten können, wie das Nackenödem, sind erfassbar. Grobe Fehlbildungen können jetzt ebenfalls in vielen Fällen gesehen werden. Die Untersuchung in der Frühschwangerschaft wird meist als Vaginal-Ultraschall durchgeführt.
Zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche wird besonders nach Fehlbildungen bzw. Anomalien der kindlichen Organsysteme gefahndet. Dabei geht es aber nicht darum, Ihnen die Garantie zu geben, dass Ihr Kind keinerlei körperliche Auffälligkeiten haben wird! Das ist leider auch beim grössten Experten mit den besten Geräten nicht möglich. Es sollen vielmehr solche Fehlbildungen erkannt werden, aus denen sich eine Konsequenz für den weiteren Schwangerschaftsverlauf oder die Geburt ergeben könnte. Das könnte im Extremfall z.B. eine Hirnfehlbildung sein, bei der mit einer schweren Behinderung des Kindes gerechnet werden muss und sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch stellt. In anderen Fällen kann sich aus dem Nachweis einer Anomalie die Möglichkeit zur Behandlung schon vor der Geburt oder unmittelbar danach ergeben, z.B. bei einem angeborenen Herzfehler oder einer Stauung im Bereich der Harnwege. Und natürlich kann auch die Geburt entsprechend geplant werden, wenn ein Problem früh genug bekannt ist. Beispiel: Bei einem sog. „offenen Rücken“ ist eine Kaiserschnittentbindung für das Kind schonender; und nach der Geburt kann es gleich von Fachleuten entsprechend versorgt werden.
Bedenken Sie dabei, dass Ihr Frauenarzt, Ihre Frauenärztin in der Praxis meist nicht die modernsten hochauflösenden Geräte zur Verfügung hat. Er oder sie kann Sie aber bei Verdacht auf eine kindliche Entwicklungsstörung zu weitergehenden Untersuchungen an einen spezialisierten Kollegen oder ein Ultraschallzentrum überweisen.