• Newsletter

  • Kinderwunsch
    • Schwangerschaft
      • Geburt
        • Wochenbett
          • Baby
            • Kind

              • Stillen
                • Krankheiten
                  • Familie
                    • Frauengesundheit
                      • Erziehung
                        • Vater werden
                          • Gesund Leben
                            • Arbeit, Recht und Finanzen

                              Kosten für Abklärung und Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit

                              Was wird bei der Kinderwunschbehandlung von der Krankenkasse und Zusatzversicherung übernommen, was nicht?

                              Teddybär und Wäsche hängen an Wäscheleine

                              Was wird bezahlt?


                              Die Kosten für die diagnostische Abklärung, Hormontherapie (bis zu einem Jahr, d.h. 6-12 Zyklen) und Insemination (IUI) mit dem Samen des Partners (bis zu drei Zyklen) werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen, falls Sie keinen Vorbehalt für Sterilität haben. Manche Kassen zahlen nur bis zum abgeschlossenen 40. Altersjahr der Frau. Um sicher zu sein, sollte eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenversicherung eingeholt werden.

                              Was wird nicht bezahlt?


                              Die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch IVF oder ICSI werden in der Schweiz leider bis heute von den Krankenkassen nicht übernommen. Verlangen Sie am besten früh eine detaillierte Aufstellung der Kosten anlässlich des Informationsgespräches mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin.

                              Die Kosten für eine IVF-Behandlung können stark variieren. Eine In-vitro-Fertilisation kostet zwischen 5.000 bis 8.000 Franken pro Punktion bzw. Zyklus. Ein Behandlungszyklus umfasst dabei die Durchführung und Überwachung der Hormontherapie (Stimulation), die Gewinnung der Eizellen (Punktion), die Kultivierung von Eizellen und Embryonen (Labor) sowie die Übertragung der Embryonen in die Gebärmutter (Transfer). Kommt noch ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) dazu, liegen die Kosten wegen des Mehraufwands im Labor sogar zwischen 8.000 und 10.000 Fr. pro Zyklus. Insgesamt sind die anfallenden Kosten sehr von der Dauer der hormonellen Stimulation abhängig. Oft sind einige Zyklen notwendig, bis es zu einer Schwangerschaft kommt. Eine In-vitro-Fertilisierung kann das Paar also durchaus so viel kosten wie ein Kleinwagen.

                              Kryokonservierung


                              Wenn Sie überzählige Eizellen für einen weiteren IVF-Zyklus einfrieren lassen möchten, müssen Sie die Kosten für die Kryokonservation in jedem Fall selbst tragen. Die Kosten für die Kryokonservierung, d.h. das Aufbewahren der (befruchteten) Eizellen, liegen zwischen 200 und 1.000 CHF pro Jahr. Die Kosten für einen Kryozyklus – also das Verwenden vorhandener, tiefgefrorener Eizellen und Embryonen ohne aufwändige vorherige Stimulation - betragen etwa 1.000 bis 2.300 CHF pro Zyklus.

                              Private Zusatzversicherung


                              Eine Zusatzversicherung benötigen Sie wahrscheinlich, wenn eine Abklärung im Spital notwendig wird und Sie von Ihrem Arzt persönlich behandelt werden möchten; dasselbe gilt, wenn Sie nach erfolgreicher Behandlung schwanger werden. Mit der Kinderwunsch-Versicherung werden zusätzliche Versuche bei künstlicher Befruchtung der Eizelle mittels Insemination, IVF oder ICSI übernommen. Auch genetische Untersuchungen des Embryos und pränatale Tests werden bezahlt. Der Zugang zu allen in der Schweiz anerkannten Kinderwunschkliniken wird Ihnen damit ebenfalls ermöglicht. 

                              Wichtig: Ist die Abklärung bereits eingeleitet, kann man sich erst dann höher versichern, wenn eine bestimmte Karenzzeit abgelaufen ist. Zudem erfolgt beim Abschluss von Zusatzversicherungen bei Krankenkassen vorab eine Gesundheitsprüfung. Wenn Sie bereits künstliche Befruchtungen in Anspruch genommen haben oder diagnostizierte Fertilitätsprobleme vorliegen, können Sie diese Zusatzversicherung nicht abschliessen und nicht alle Krankenkassen bieten diese Versicherung an.

                              Steuerliche Abzüge?


                              In einigen Kantonen können die Kosten für eine IVF- oder ICSI-Therapie sowie für einen Kryozyklus und die Kryokonservierung steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich, dies abzuklären.

                              Im Ausland oft preiswerter


                              Sofern die finanzielle Belastung in der Schweiz nicht tragbar ist, kann sich eine Reise ins Ausland lohnen. Das ist auch der Fall, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit nicht mit einer der in der Schweiz erlaubten Methoden zu behandeln ist. Beispielsweise wird die Eizellspende in einigen Ländern des europäischenm Auslands seit Jahren durchgeführt.

                              Letzte Aktualisierung: 07.10.2022, BH/AS

                              Mehr zum Thema

                              Aktuelles

                              kurz&bündig
                              11/8/2024
                              Geburt in der Badewanne

                              Mehr Zufriedenheit dank selbst gewählter Geburtsposition

                              Frauen sind zufriedener mit ihrer Geburt, wenn sie die Geburtsposition frei wählen dürfen. Dies zeigt eine …

                              Neueste Artikel

                              Unsere Partner