Auch leichte Hundebisse vom Arzt behandeln lassen

Aus der Forschung

Hundeschnautze an der Backe des Kindes
©
GettyImages

Die Statistik bei Bissverletzungen ist eindeutig: In fast jedem zweiten Fall (43,8%) war ein Hund der Täter, nur 3,9 Prozent der Kinder wurden von einer Katze gebissen. Bei 43,6 Prozent stammte die Verletzung von einem anderen Kind oder von einem eigenen Biss auf die Lippe, die Zunge oder in die Wange des Kindes. In den meisten Fällen geschieht die Bissverletzung übrigens zu Hause und durch den eigenen Hund. Bekannte Hunde bissen am häufigsten in die Wange des Kindes, fremde Hunde bevorzugten den Oberschenkel.

Wird ein Kind trotz aller Vorsichtsmassnahmen von einem Hund gebissen, sollten Eltern mit ihm zum Arzt. „Selbst durch kleine Verletzungen können mit dem Tierspeichel Krankheitserreger in die Wunde gelangen“, erläutert Ulrich Fegeler vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Köln. "Eltern sollten die Bisswunde unter handwarmem, fliessendem Wasser reinigen und anschliessend mit einer sterilen Mullkompresse abdecken. Hundebissverletzungen sind meist Reiss-/Quetschwunden, die fachärztlich versorgt werden müssen."

Oft ist eine (kinder-)chirurgische Behandlung der Wunde unumgänglich. Dabei wird die Wunde gesäubert, mit Kochsalzlösung ausgespült, vom zerrissenen Gewebe befreit und mit einer Naht verschlossen. Um der Entwicklung einer schweren Infektion vorzubeugen – diese Gefahr besteht bei jedem fünften Bissunfall und besonders bei
Wunden, die grösser sind als drei Zentimeter – werden die meisten Kinder nach der operativen Versorgung ihrer Wunden prophylaktisch mit Antibiotika behandelt und wenn nötig gegen Tetanus geimpft. Eltern nehmen deshalb am besten den Impfpass des Kindes mit zum Arzt.

Auch unkomplizierte Bisswunden sollten spätestens nach 48 Stunden ärztlich kontrolliert werden. Eine sofortige Vorstellung beim Arzt ist notwendig, wenn Symptome auftreten wie Rötung, Schwellung, Schmerzen, Störungen der Sensibilität oder eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit des betroffenen Körperteils.

Für Tollwut besteht in der Schweiz bei Haus- und Wildtieren zurzeit kaum eine Gefahr, doch es gibt Einzelfälle von an Tollwut erkrankten Fledermäusen. Grundsätzlich muss also sichergestellt sein, dass der Biss nicht von einem an Tollwut erkrankten Hund stammte. Nur wenn die Haut nicht verletzt wurde, besteht laut Fegeler keine Infektionsgefahr.

Kinder haben im Vergleich zu Erwachsenen ein um das Dreifache erhöhtes Risiko, von einem Hund verletzt zu werden – vor allem am Kopf, da dieser sich oft auf gleicher Höhe mit dem Hund befindet. Über die Hälfte aller minderjährigen Hundebissopfer sind Kinder unter fünf Jahren. Besonders gefährdet sind Dreijährige. Dabei sind es nicht nur fremde Hunde oder Kampfhunde, die nach Kindern schnappen. "Die meisten Hunde reagieren aggressiv, wenn sie Angst haben oder sich bedroht fühlen, zum Beispiel, wenn sie beim Schlafen oder beim Fressen gestört werden, oder wenn das Kind sie zu heftig liebkost oder ärgert", sagt der Kinder- und Jugendarzt. Er rät Eltern, ihrem Kind deshalb möglichst früh den Respekt vor Tieren beizubringen und es bis etwa zum Alter von sieben Jahren nicht alleine mit einem Hund zu lassen. Kinder sollten sich dem Hund immer vorsichtig nähern – und unbekannten Hunden nur mit vorheriger Erlaubnis des Besitzers.

Attackiert ein Hund ein Kind, sind folgende Regeln hilfreich: Es sollte stillstehen, nicht schreien, Arme und Hände hängen lassen, Blick abwenden und alles fallen lassen, was es in den Händen hält. Wenn der Hund es umwirft oder wenn es vor dem Hund hingefallen ist, sollte es sich klein machen, also zusammenrollen oder flach mit dem Bauch zum Boden liegen bleiben, und mit beiden Händen den Nacken schützen ("sich tot stellen").

Quelle: dpa/tmn

Letzte Aktualisierung: 23.03.2020, BH