Baby spürt nichts vom Ultraschall
Aus der Forschung
Für ungeborene Kinder bestehen keine gesundheitlichen Risiken durch vorgeburtliche Ultraschalluntersuchungen. Dennoch sollten sie ausschliesslich von Fachleuten und zur medizinischen Diagnostik durchgeführt werden – nicht zum sogenannten „Babyfernsehen“. Dies erklären Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin.
Mittels Sonografie können Ärzte Fehlbildungen bei Kindern im Mutterleib immer früher und genauer feststellen oder ausschliessen. Schwangere fragen bei den Untersuchungen häufig, ob und wieviel ihr Baby vom Ultraschall hört, spürt oder ob es dadurch geschädigt werden könnte. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) weist nun in einer Stellungnahme in der Fachzeitschrift „Ultraschall in der Medizin“ erneut darauf hin, dass die Sonografien für das Kind nach den heutigen Kenntnissen unschädlich und nicht spürbar sind.
Ultraschall ist eine Schallwelle, die mechanische Wirkungen und Temperaturerhöhungen in den von ihr durchlaufenen Geweben hervorruft. Dass das Kind den Ultraschall im Mutterleib tatsächlich höre, sei jedoch ausgeschlossen. Die Frequenzen beim diagnostischen Ultraschall betragen ca. fünf bis zehn Megahertz. Das sind fünf bis zehn Millionen Schwingungen pro Sekunde. Die Schwelle des menschlichen Gehörs liegt aber bei zwanzigtausend Schwingungen pro Sekunde, also mindestens fünfzigfach niedriger. Der Ultraschall wird bei der Untersuchung allerdings nicht kontinuierlich, sondern in kurzen, rasch aufeinander folgenden Impulsen freigesetzt. Dass die Pulswiederholungsrate zu einem akustischen Phänomen führt, wurde bislang nicht nachgewiesen.
Auch besteht laut Stellungnahme kein Risiko, dass es durch die vorgeburtliche Ultraschalluntersuchung zu einer gefährlichen Erwärmung des Feten kommt, sofern die Schwangere nicht Fieber habe. Lediglich bei einer längeren, über mehrere Minuten dauernden, gepulsten Doppleruntersuchung beobachteten Forscher im Tierversuch einen Temperaturanstieg von bis zu vier Grad Celsius. Dieses Verfahren kommt im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur dann zum Einsatz, wenn der Ultraschallspezialist Herz und Gefäße des Ungeborenen untersucht und dauert nur wenige Sekunden. Dass es dabei zu einer relevanten lokalen Temperaturerhöhung kommt, ist sehr unwahrscheinlich.
Insgesamt gibt es derzeit keine Hinweise, dass das Ungeborene durch eine Ultraschalluntersuchung in irgendeiner Weise geschädigt wird. Dennoch gelte das sogenannte ALARA-Prinzip („as low as reasonably achievable“): so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Das bedeutet: Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sollten nur von Ärzten mit entsprechender Aus- und Weiterbildung und nur dann durchgeführt werden, wenn sie wirklich notwendig sind. Die DEGUM spricht sich ausdrücklich gegen alleinige Ultraschalluntersuchungen aus, die nur zum Zwecke des „Babyfernsehens“ auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden.
Aus der Forschung: J. S. Abramowicz et al.: Ultraschall in der Medizin 2012; 33: 215–217