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                              Diskriminierung am Arbeitsplatz

                              Frau und Kollege im Büro
                              ©
                              iStock

                              Eigentlich spricht das Gleichstellungsgesetz eine eindeutige Sprache: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft."

                              Ebenso klar sind die Rechte von Schwangeren am Arbeitsplatz, der Gesundheitsschutz und die Mutterschaftsversicherung geregelt. Frauen, die ein Kind erwarten, sollten also keine Benachteiligung befürchten müssen.

                              Interview

                              So kann Diskriminierung am Arbeitsplatz aussehen


                              Die Realität weicht leider nicht selten vom Gesetzestext ab. Die Datenbank der Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz listet zahlreiche Fälle von Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft oder der familiären Situation auf. Doch längst nicht jede Frau gelangt an die Schlichtungsstelle und zuweilen geschieht die Diskriminierung auch auf sehr subtile Weise:

                              • Eine Stelle nicht bekommen, weil der Arbeitgeber befürchtet, sie könne in naher Zukunft schwanger werden.

                              • Nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs erfahren, dass die Stelle einer Reorganisation zum Opfer gefallen ist.

                              • Einer Mutter werden nur noch anspruchslose Aufgaben zugeteilt.

                              • Der Vorgesetzte beurteilt die Arbeitsleistung einer Mitarbeiterin überkritisch, nachdem sie ihre Schwangerschaft angekündigt hat.

                              So schützen Sie sich vor Diskriminierung am Arbeitsplatz


                              • Informieren Sie sich am besten schon vor der Geburt über Ihre Rechte und Pflichten. Zu viele Frauen verlassen sich in diesen Angelegenheiten auf Informationen aus zweiter Hand, anstatt sich eingehend damit auseinanderzusetzen, was der Arbeitgeber darf und was nicht. Umfassende Infos finden Sie zum Beispiel in unserem Bereich "Ihre Rechte bei der Arbeit" oder auf infomutterschaft.ch.

                              • Nutzen Sie die Zeit der Schwangerschaft, um mit ihrem Arbeitgeber die beste Lösung für die Berufstätigkeit nach der Geburt zu finden. Aus Angst vor einer negativen Reaktion zögern viele Frauen diese Besprechungen weit hinaus, so dass am Ende keine Zeit mehr da ist, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.  mamagenda.ch unterstützt werdende Eltern und Arbeitgeber bei allen organisatorischen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.

                              Wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen, ist es wichtig, dass Sie sachlich bleiben. Dies ist nicht immer einfach, erst recht nicht, wenn Ihre Gefühle wegen der Schwangerschaft Achterbahn fahren. Versuchen Sie trotzdem, kühlen Kopf zu bewahren und die Situation zu analysieren, denn nicht jede Ungerechtigkeit, die Ihnen im Arbeitsalltag widerfährt, ist auch tatsächlich diskriminierendes Verhalten.

                              So können Sie bei Diskriminierung vorgehen


                              • Suchen Sie das Gespräch mit anderen, wenn Sie den Eindruck haben, Sie würden diskriminiert. Finden Sie heraus, ob andere Mitarbeiter ähnliche Erfahrungen machen, oder ob sich gewisse Dinge gezielt gegen Sie richten.

                              • Gehen Sie nicht im Alleingang gegen die Diskriminierung vor, sondern lassen Sie sich von einer Rechtsberatungsstelle oder einer Gewerkschaft beraten.

                              • Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle, die für Diskriminierungskonflikte mit dem Arbeitgeber zuständig ist. Dort hilft man Ihnen, den Sachverhalt genau abzuklären und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien herbeizuführen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Genaue Infos zum Schlichtungsverfahren sowie zum Verfahrensablauf in Ihrem Wohnkanton finden Sie unter gleichstellungsgesetz.ch. Übrigens: Auch Väter können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer familiären Situation diskriminierendem Verhalten ausgesetzt sehen. 

                              Letzte Aktualisierung: 27.04.2022, TV