Teilzeitpensum: Darauf müssen Sie achten

Das Obligationenrecht macht keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung.

Mutter und Kind sind zufrieden

Jedoch sind einige Besonderheiten bei Teilzeitarbeit zu beachten:

  • Arbeitsvertrag: Bestehen auf eine schriftliche Abmachung (minimaler Inhalt sollten Lohn und Arbeitszeiten sein).

  • Arbeitszeit: Pensum sollte klar definiert sein, ansonsten ist die Lohnfortzahlung nicht gesichert.

  • Überstunden/Lohn: schriftlich vereinbaren.

  • Ferien: Teilzeitbeschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf mind. 4 Wochen bezahlte Ferien jährlich.

  • Feiertage: Anspruch auf diejenigen Feiertage, die auf ihre regelmässigen Arbeitstage fallen.

  • Krankheit: dauerte das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.

  • Unfall: von Gesetzes wegen gegen die Folgen eines Berufsunfalles versichert, bei einem Arbeitspensum von mind. 8 Stunden/Woche auch gegen Nichtberufsunfall versichert.

  • Pensionskasse: obligatorisch versichert sind nur Einkommen die CHF 22'050 jährlich übersteigen (Stand 2023).

  • Kündigung: die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Letzte Aktualisierung: 30.05.2023, CF / NK