Ich habe gerade die Abrechnung meines Mutterschaftstaggeldes erhalten. Davon hat der Arbeitgeber 5.3 Prozent abgezogen, darf er das?

Ja, das ist absolut richtig so. Es werden die üblichen 5.3 Prozent, die auch bei jedem Lohn abgezogen werden, geltend gemacht. Dies für AHV, IV und EO. Auch der Abzug der Arbeitslosenversicherung wird Ihnen vom Taggeld abgezogen, der Arbeitgeber muss davon jedoch keinen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung leisten.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2018, CF / NK