Welcher Kanton ist zuständig für die Entrichtung der Familienzulagen, wenn der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer z.B. im Kanton Freiburg wohnt, aber im Kanton Bern arbeitet?

Die Familien-Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Bern.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Letzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NK