Stiefvater werden
Welche Rechte und Pflichten Sie haben, wenn Ihre Ehepartnerin bereits Kinder aus einer vorangehenden Beziehung hat.
Stiefvater oder Stiefmutter wird man durch Heirat. Dennoch begründet dies kein sogenanntes rechtliches Kindsverhältnis zwischen Stiefeltern und Stiefkindern.
In die neue Familiensituation hineinwachsen
Für Stiefväter kommt in dieser Lebensform viel Neues auf sie zu. Mit der neuen Partnerin und deren Kinder sind meist auch ein Wohnungswechsel und eine Mitverantwortung für die Stiefkinder verbunden. Zunächst ist das Stiefkind für den Stiefvater völlig fremd und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung dauert längere Zeit. Dafür braucht es ein hohes Mass an Sozialkompetenz und vor allem von allen Beteiligten viel Einfühlungsvermögen, Geduld und Gelassenheit.
Als Stiefvater sollten Sie deshalb nichts überstürzen und sich Zeit nehmen, um mit der neuen Situation locker umgehen zu können. Nicht jeder wird von heute auf morgen Vater, deshalb sollten Sie sich Zeit geben und nicht die Erwartung haben, sofort alles perfekt zu machen.
Als Stiefvater haben Sie die Gelegenheit, eine offene Beziehung zum Kind aufzubauen. Übernehmen Sie nur so viel Verantwortung, wie es der Beziehung zum Kind entspricht. Einigen Sie sich auf einen gemeinsamen Erziehungsstil, stets mit der Einsicht, dass die Erziehung Sache des leiblichen Elternteils ist.
Ihre Rechte und Pflichten als Stiefvater
Zwar besteht zwischen Stiefeltern und Stiefkindern kein rechtliches Kindsverhältnis. Dennoch gibt es einige Rechte und Pflichten für Stiefeltern. Diese sind im Zivilgesetzbuch (ZGB) nur in zwei Artikeln (Artikel 278 ZGB und Artikel 299 ZGB) verankert. Deshalb muss eine Patchworkfamilie vieles selber regeln.
Der Stiefvater hat kein eigenes Erziehungsrecht, muss die Mutter aber nach Möglichkeiten unterstützen. Wird er dazu bevollmächtigt, kann er z.B ein Zeugnis oder ähnliches unterschreiben. Wichtig ist in erster Linie, dass sich beide Elternteile in Erziehungsfragen absprechen und eine einheitliche Linie vertreten.
Das Gesetz besagt aber auch, dass jeder Ehegatte dem andern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten hat, wenn es die Umstände erfordern. So könnte und müsste der Stiefvater die Mutter vertreten, wenn diese selbst verhindert wäre und sofort gehandelt werden müsste, etwa bei einer dringenden ärztlichen Behandlung oder Absenzentschuldigung für die Schule.
Der Stiefvater hat gegenüber den Stiefkindern zwar keine direkte finanzielle Verpflichtung, er muss sich dennoch an den Verpflichtungen der Mutter beteiligen.
Wird die Beziehung zum Stiefkind so eng, dass beide eine Adoption wünschen, ist dies nach 3 Jahren Zusammenleben möglich. Der Adoptionswillige muss mindestens 28 Jahre alt sein.
Stiefkinder und Stiefeltern haben untereinander kein gesetzliches Erbrecht.
Der Stiefvater kann deshalb ein Stiefkind nur mit einem Testament oder einem Erbvertrag begünstigen.