Maskenpflicht im ÖV - 10 Fragen und Antworten
Im Bus, im Tram, im Zug, in der Seilbahn, auf dem Schiff und auf dem Skilift gilt in der ganzen Schweiz eine Maskenpflicht. Dies unabhängig davon, ob das Verkehrsmittel voll besetzt oder fast leer ist. Damit keine Unklarheiten aufkommen, hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Maskentragen im ÖV.
- Müssen auch Kinder eine Maske tragen?
- Welche Masken sind geeignet?
- Wie zieht man die Maske korrekt an?
- Einwegmasken mehrmals verwenden - geht das?
- Wie werden Textilmasken richtig verwendet?
- Wie werden Textilmasken richtig gewaschen?
- Was passiert, wenn ich im ÖV keine Maske trage?
- Darf man in öffentlichen Verkehrsmitteln noch essen und trinken?
- Muss die Maske bereits auf dem Perron getragen werden?
- Geben die Verkehrsunternehmen Masken an die Passagiere ab?
Müssen auch Kinder eine Maske tragen?
Bis zu ihrem 12. Geburtstag sind Kinder von der Maskenpflicht befreit. Dies gilt auch für Jugendliche und Erwachsene, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Zu den medizinischen Gründen zählt das Bundesamt für Gesundheit (BAG): Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustände beim Tragen einer Maske sowie Beeinträchtigungen, die das Tragen einer Maske nicht zumutbar oder umsetzbar machen. Für alle anderen Reisenden ist die Maske obligatorisch.
Welche Masken sind geeignet?
Die Maske muss Nase und Mund bedecken, damit sie wirksam ist. Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden, empfiehlt das BAG das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (Hygienemasken, chirurgische Masken, OP-Masken). Den besten Schutz bieten FFP2-Masken. Textilmasken sollten industriell gefertigt sein und dem Standard entsprechen, den die Swiss National COVID-19 Science Task Force erarbeitet hat. Abgeraten wird von selbstgenähten Schutzmasken, da diese nicht zuverlässig schützen. Ein Schal oder ein Tuch, das Sie sich vors Gesicht halten, gilt nicht als ausreichender Schutz und ist daher nicht erlaubt als Maskenersatz. Das Gleiche gilt für Visiere, da diese lediglich die Augen zuverlässig schützen.
Wie zieht man die Maske korrekt an?
1. Vor dem Anziehen der Maske sollten Sie sich die Hände gründlich mit Seife waschen oder desinfizieren.
2. Fassen Sie die Maske beim An- und Ausziehen nur an den Schlaufen an. Achten Sie darauf, dass sie Mund, Nase und Kinn gut bedeckt und am Gesicht anliegt.
3. Berühren Sie die Maske nach dem Aufsetzen nicht mehr. Falls dies doch einmal geschieht, waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände. Dies sollten Sie auch tun, nachdem Sie die gebrauchte Maske ausgezogen haben.
4. Falls die Maske bei längerem Tragen durch die Atemluft feucht wird, ist ein Maskenwechsel angesagt.
Einwegmasken mehrmals verwenden - geht das?
Wie es der Name sagt, können Einwegmasken nur einmal getragen werden. Entsorgen Sie die Hygienemaske möglichst bald nach Gebrauch in einem Abfalleimer und verwenden Sie bei der nächsten Zug- oder Busfahrt eine neue. Waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände, nachdem Sie die gebrauchte Maske entsorgt haben.
Für den Privatgebrauch ist es möglich, FFP2-Masken bis zu fünfmal zu verwenden. Tragen Sie die Maske jedoch nicht an aufeinanderfolgenden Tagen, sondern lassen Sie sie nach Gebrauch während mindestens 7 Tagen bei Raumluft trocknen. Dazu die Maske mit einer Wäscheklammer an eine Wäscheleine hängen. Alternativ kann sie während einer Stunde bei 80° C im Backofen (Ober- und Unterhitze) getrocknet werden. Überwachen Sie dabei die Temperatur mit einem Backofenthermometer. Beträgt diese nur 70° C, bleiben allenfalls vorhandene Viren ansteckend, liegt sie höher als 90° C, kann sich die Maske verformen. Legen Sie die Maske zum Trocknen nicht auf die Heizung. Bei Temperaturen zwischen 30° und 40° C herrschen nämlich optimale Bedingungen für das Wachstum von Bakterien und Pilzen.
Wie werden Textilmasken richtig verwendet?
Stoffmasken können Sie am gleichen Tag mehrmals verwenden und bis zu vier Stunden tragen. In der Zeit, in der die Maske nicht gebraucht wird, sollten Sie diese an einem Haken aufhängen oder in einem Papierbeutel aufbewahren. Sie sollte dabei nicht mit anderen Gegenständen in Berührung kommen. Achten Sie beim Zusammenfalten darauf, dass sich die Innen- und Aussenseite der Maske nicht berühren. Plastikbeutel eignen sich nicht für die Aufbewahrung, da die Masken darin nicht trocknen. Zudem überleben Viren auf Plastik länger als auf Papier.
Wie werden Textilmasken richtig gewaschen?
Waschen Sie Textilmasken mit Vollwaschmittel bei mindestens 60 Grad und lassen Sie sie danach gut trocknen. Falls Sie mal keine andere Wäsche zu waschen haben, können Sie die Maske auch in der Pfanne auskochen. Dazu die Maske mit heissem Wasser in einen sauberen Kochtopf geben, 5 bis 10 Minuten lang auskochen und danach gut trocknen lassen. Dabei ist allerdings wichtig, dass alle Bestandteile der Textilmaske kochfest sind. Textilmasken können auch auf hoher Stufe mit dem Dampfbügeleisen gebügelt werden, und zwar so lange, bis der Stoff richtig heiss ist. Achten Sie dabei unbedingt darauf, auch zwischen den Falten und entlang der Säume sehr gründlich zu bügeln. Diese Methode ersetzt jedoch keinen Waschgang, sondern eignet sich nur für zwischendurch, wenn keine Möglichkeit zum Waschen besteht.
Was passiert, wenn ich im ÖV keine Maske trage?
Wer sich weigert, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen, muss bei der nächsten Station aussteigen. Tun Sie dies nicht, können Sie gebüsst werden.
Darf man in öffentlichen Verkehrsmitteln noch essen und trinken?
Essen und Trinken im ÖV ist weiterhin erlaubt, die Maske darf für diesen Zweck entfernt werden. Aus Rücksicht auf andere Reisende sollten Sie aber Ihre Zwischenmahlzeiten nicht unnötig in die Länge ziehen. Wichtig ist dabei natürlich auch, dass Sie weiterhin gut auf die Hygiene achten und die Maske nicht mit anderen Gegenständen in Berührung bringen. Im Speisewagen und im Schiffsrestaurant besteht keine Maskenpflicht.
Muss die Maske bereits auf dem Perron getragen werden?
Nein, an Haltestellen und auf Bahnhofperrons muss aktuell keine Maske getragen werden. Dies gilt auch für Schiffsdecks, Seilbahnen und Bahnofshallen, die nach mindestens zwei Seiten hin grossflächige Öffnungen aufweisen. Die SBB empfehlen jedoch, weiterhin eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen am Bahnhof (Warteräume, Reisezentren, Läden) sowie in Shoppingbereichen im Untergeschoss ist die Maske nach wie vor Pflicht.
Geben die Verkehrsunternehmen Masken an die Passagiere ab?
Nein, Sie sind selbst dafür verantwortlich, genügend Masken dabei zu haben. Bahnhofsapotheken, Supermärkte und Kioske führen jedoch inzwischen sowohl Masken als auch Desinfektionsmittel in ihrem Sortiment, so dass Sie sich unterwegs eindecken können, falls mal etwas vergessen gegangen ist.