Ist ein Lohnabzug von 20 % ab dem ersten Arbeitstag bei einer Grippe rechtens?

Der Lohnabzug von 20 % ab dem 1. Arbeitstag ist völlig legal, und zwar dank eines Ausnahmeartikels im Obligationenrecht. Eigentlich sieht das Gesetz zwar für die ersten drei Wochen eine 100-prozentige Lohnfortzahlung für mindestens drei Wochen im 1. Dienstjahr vor. Wenn aber der Arbeitgeber eine „gleichwertige“ andere Lösung anbietet, kann er von dieser Vorschrift abweichen und nur 80 % des Lohnes anbieten.

„Gleichwertig“ beinhaltet eine Art von „Tauschhandel“: Die Arbeitnehmerin wird ab dem 1. Krankheitstag wegen der Lohnkürzung schlechter gestellt, dafür fährt sie besser, weil sie den reduzierten Lohn viel länger erhält.

Konkret gelten 80% Lohn bei Krankheit als korrekt, wenn:

  • Der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung von 720 Tagen abgeschlossen hat;

  • Der Lohn während dieser Tage mindestens 80 % des Bruttolohnes entspricht;

  • Der Arbeitgeber die Hälfte oder mehr der Taggeldversicherung bezahlt;

  • Die Karenzzeit zu Beginn 1 bis maximal 3 Tage dauert.

Je nach Branche (z. B. Banken, Versicherungen, Pharma, Grossverteiler) wird jedoch bereits ab dem ersten Tag der Lohn zu 100 % bezahlt, dies 3 Monate lang, erst danach mindestens 80 %.

Letzte Aktualisierung: 16.07.2025, NK