Ist ein Lohnabzug von 20 % ab dem ersten Arbeitstag bei einer Grippe rechtens?
Der Lohnabzug von 20 % ab dem 1. Arbeitstag ist völlig legal, und zwar dank eines Ausnahmeartikels im Obligationenrecht. Eigentlich sieht das Gesetz zwar für die ersten drei Wochen eine 100-prozentige Lohnfortzahlung für mindestens drei Wochen im 1. Dienstjahr vor. Wenn aber der Arbeitgeber eine „gleichwertige“ andere Lösung anbietet, kann er von dieser Vorschrift abweichen und nur 80 % des Lohnes anbieten.
„Gleichwertig“ beinhaltet eine Art von „Tauschhandel“: Die Arbeitnehmerin wird ab dem 1. Krankheitstag wegen der Lohnkürzung schlechter gestellt, dafür fährt sie besser, weil sie den reduzierten Lohn viel länger erhält.
Konkret gelten 80% Lohn bei Krankheit als korrekt, wenn:
Der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung von 720 Tagen abgeschlossen hat;
Der Lohn während dieser Tage mindestens 80 % des Bruttolohnes entspricht;
Der Arbeitgeber die Hälfte oder mehr der Taggeldversicherung bezahlt;
Die Karenzzeit zu Beginn 1 bis maximal 3 Tage dauert.
Je nach Branche (z. B. Banken, Versicherungen, Pharma, Grossverteiler) wird jedoch bereits ab dem ersten Tag der Lohn zu 100 % bezahlt, dies 3 Monate lang, erst danach mindestens 80 %.