Sozialhilfe und Fürsorge

Mutter mit Baby auf dem Sozialamt
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Wenn Versicherungsleistungen erschöpft oder gar nicht verfügbar sind, hat subsidiär die Sozialhilfe die Aufgabe, diese Lücken zu füllen. Die Fürsorge unterscheidet sich von den Versicherungen insofern, als ihre Leistungen auf die Bedürfnisse jedes individuellen Falles ausgerichtet sind. Sie gehen auch über die reine Geld- und Sachleistung hinaus. Ein wichtiger Bestandteil der Fürsorge ist die Beratung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Fürsorgeleistung ist in jedem Fall der Nachweis einer individuellen Bedürftigkeit.

Die Sozialhilfe wird stets von der Wohngemeinde des Empfängers ausgerichtet, die entsprechenden Sozialberatungen, dienen als Anlaufstelle für Sozialhilfegesuche und sie versuchen in Gesprächen mit den Betroffenen deren Situation zu verbessern oder zu lösen. Dabei werden die, von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erarbeiteten Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe, von fast allen Kantonen angewendet (www.skos.ch).

Weiterer Hinweis

Leistungen: Jeder Mensch hat Anspruch auf den Grundbedarf plus Mietkosten einer angemessenen Wohnung. Dazu kommen weitere zwingende und existenzsichernde Auslagen wie die Prämie der Krankenkasse, Kinderbetreuung, Berufsauslagen und ähnliches. Wer pro Monat weniger als diese Summe, nämlich das sogenannte Existenzminimum, an Geld zur Verfügung hat, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Fürsorgeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig, sobald die finanziellen Verhältnisse der Bezüger sich dauerhaft und erheblich verbessert haben.

Das Fürsorgewesen liegt im Aufgabenbereich der Kantone und der Gemeinden. Es beruht auf kantonalen Fürsorge- und Sozialhilfegesetzen, wobei bedürftige Personen einen Rechtsanspruch auf die Sicherung ihres Existenzbedarfs haben, welcher gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden kann.

Wegen der grossen Unterschiede innerhalb der Gemeinden ist eine Darstellung hier nicht möglich. Jede Gemeinde hat jedoch eine bezeichnete Stelle (Sozialamt, Fürsorgeamt), welche gerne Auskünfte erteilt.

Die öffentliche Fürsorge hat die Aufgabe, den Bedürftigen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen und auch die Ursache der Bedürftigkeit zu beheben. Der Fürsorgeanspruch besteht unabhängig von der Ursache der Notlage. Demzufolge muss in jedem Fall Fürsorge geleistet werden, auch wenn die Notlage selbstverschuldet ist.

Ergänzend zur öffentlichen Fürsorge gibt es eine grosse Anzahl von privaten Hilfsorganisationen. Im Gegensatz zu dem aus Steuergeldern finanzierten staatlichen Netz beziehen die gemeinnützigen Organisationen ihre Einnahmen hauptsächlich aus Spenden. Ein Beispiel: Der Verein "SOS Werdende Mütter", der moralischen Beistand (auch anonym), materielle Unterstützung durch Sachleistungen, juristische Beratung und medizinische und psychologische Hilfe anbietet. 24-Stunden-Telefon: 026 322 03 30.

Letzte Aktualisierung: 22.04.2020, PvE / CF