Ich arbeite seit drei Jahren in der Schweiz, bin jedoch Französin, erhalte ich trotzdem eine Mutterschaftsentschädigung?

Ja, für Ausländerinnen gelten die gleichen Rechte wie für Schweizerinnen, sofern sie die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Mutterschaftsversicherung erfüllen. Die Mutterschaftsversicherung ist also nicht an eine Nationalität gekoppelt. Das gilt auch für Frauen, die im Ausland für eine Schweizer Firma arbeiten und weiterhin bei der AHV versichert sind. Zudem wird die im EU- und EFTA-Raum geleistete Arbeitszeit angerechnet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NK