Habe ich als arbeitslos gemeldete Hausfrau, die im Konkubinat lebt, auch Anspruch auf Familienzulagen?

Nichterwerbstätige haben nur einen Anspruch, wenn das steuerbare Einkommen nach Bundesrecht 44'110 Franken im Jahr nicht übersteigt und sie keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen. 

(Im Kanton Waadt gilt eine Einkommensgrenze von 58'800 Franken. Die Einkommensgrenze ganz aufgehoben haben die Kantone Genf, Jura und Tessin). 


Letzte Aktualisierung: 30.05.2023, CF / NK