Taschengeld

Kind mit Portemmonaie
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Ein wichtiges Instrument bei der Finanzerziehung ist die Zahlung von Taschengeld als eigenes Budget der Kinder. Auf diese Weise lernen sie, dass sie im Alltag mit einem bestimmten Geldbetrag zur Erfüllung eigener Wünsche auskommen müssen. Das Sackgeld versetzt die Kinder nämlich auf eine behütete Art und Weise in die Lage eines Erwachsenen. So müssen die Kinder mit dem gegebenen Budget auskommen und ihre Wünsche sowie Bedürfnisse entsprechend anpassen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Ausgaben wie Kleidung und Verpflegung ausgenommen sind. Das Taschengeld sollte also wirklich zur freien Verfügung stehen.

Wie viel Taschengeld ist aber eigentlich angemessen? Folgt man den Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz, beginnt die Auszahlung des Sackgelds im 1. Schuljahr mit 1 Franken wöchentlich und steigt bis auf circa 80 Franken im Monat. Bis zum 4. Schuljahr sollte dieser Betrag pro Jahr um 1 CHF pro Woche angehoben werden.  Ab dem 5. Schuljahr wird eine monatliche Taschengeldzahlung zwischen 25 und 30 CHF als angemessen bezeichnet. Im 11. Schuljahr kann dieser Betrag auf bis zu 80 CHF pro Monat gesteigert werden. Ferner wird ab der Oberstufe die Vereinbarung eines erweiterten Taschengeldes empfohlen, so dass die Tochter oder der Sohne mit der Zeit schrittweise lernt, seine Ausgaben komplett selbst zu übernehmen. Bei den Beträgen handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die je nach eigener finanzieller Situation entsprechend angepasst werden können.

Monatlicher BetragAuszahlungsrhythmus
1. Schuljahr4 Franken1 Viertel pro Woche
2. Schuljahr8 Franken1 Viertel pro Woche
3. Schuljahr12 Franken1 Viertel pro Woche
4. Schuljahr16 Franken1 Viertel pro Woche
5. - 6. Schuljahr25 bis 30 Frankenmonatlich
7. - 8. Schuljahr30 bis 40 Frankenmonatlich
9. - 10. Schuljahr40 bis 50 Frankenmonatlich
ab dem 11. Schuljahr50 bis 80 Frankenmonatlich

Laut §323 ZGB steht das Taschengeld sowie durch Nebenbeschäftigungen erworbene Beträge dem Kind zur freien Verfügung zu. Gemäss Absatz 2 des Paragraphen können die Eltern jedoch einen angemessenen Beitrag zur Lebenshaltung fordern, wenn das Kind volljährig ist und mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt.

Die wichtigsten Aspekte zum Thema Taschengeld im Überblick:

  • Erste Taschengeldzahlung mit Eintritt in die Schulzeit (1 CHF pro Woche)

  • Ab 5. Schuljahr monatliche Taschengeldzahlung

  • Ab 11. Schuljahr Vereinbarung von Sonder-Taschengeld für weitere Ausgaben wie Kleidung, Friseur und Natel

Wenn die eigenen Kinder 11-12 Jahre alt sind, ist es empfehlenswert, ein spezielles Girokonto für Kinder einzurichten und das Taschengeld regelmässig dorthin zu überweisen. Somit lernen die Kinder den Zahlungsverkehr auf einem Girokonto kennen und gehen den nächsten Schritt in den finanziellen Alltag. Sie können Überweisungen tätigen und mit der zusätzlichen Maestro-Karte (oder VPay) bargeldlose Zahlungen durchführen, sofern das Konto gedeckt ist. Ferner lernen die Kinder auch den Umgang mit Kontoauszügen kennen, was ebenfalls einen wichtigen Schritt in Sachen Finanzerziehung darstellt.

Bei der Beantragung für ein Kinder-Girokonto müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben, damit das Konto eröffnet werden kann. Fast alle Kinderkonten sind kostenfrei nutzbar, es gibt jedoch trotzdem Unterschiede bei den Konditionen. So stellen nicht alle Banken eine kostenfreie Maestro-Karte zur Verfügung. Ferner wird auch nicht überall eine Guthabenverzinsung gezahlt, so dass sich ein genauerer Blick und ein Vergleich der Angebote durchaus lohnen. Wer diese Punkte beachtet, dürfte ein leistungsfähiges Konto für die eigenen Kinder finden können.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2020, BH