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                              10 Tipps für den Einkauf von Kinderspielzeug

                              Geschwister mit Holzeisenbahn vor dem Weihnachtsbaum
                              ©
                              iStock

                              Nun ist es wieder soweit: Vor gut gefüllten Spielzeugregalen stehen Eltern mit ratlosem Blick und langen Wunschlisten. Meldungen über Rückrufaktionen und giftige Substanzen in Kinderspielzeug machen zusätzlich unsicher.

                              „Gerade wenn es um Spielzeug geht, sollten übereilte Käufe zur Weihnachtszeit vermieden werden“, rät Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. in Bonn. Die BAG hat deshalb zehn Tipps zusammengestellt, auf die Eltern beim Weihnachtseinkauf für Kinder achten sollten.

                              1. Gütesiegel und Kennzeichen


                              Es ist einfach, Preis und Design eines Spielzeugs festzustellen. Anders sieht es bei der Qualität aus. Da hilft oft schon ein Blick auf die Verpackung: Welche Gütesiegel hat das Produkt bekommen? Die gängigsten Prüfzeichen sind: GS-Zeichen, Proof-Zeichen und „LGA Tested Quality“-Zertifikat. Für Elektrospielzeug ist das VDE-Siegel entscheidend. Darüber hinaus stehen auch die Gütesiegel „Der blaue Engel“ und „spiel gut“ für getestete, umweltfreundliche und sichere Produkte.

                              2. Testergebnisse


                              Eltern sollten sich vor dem Kauf informieren, ob bereits Testergebnisse der gängigen Verbraucherschützer über das jeweilige Produkt vorliegen. Stiftung Warentest prüft Produkte und veröffentlicht die Ergebnisse in einer monatlich erscheinenden Zeitschrift. Gerne hilft auch die örtliche Verbraucherzentrale weiter. Für die Schweiz: www.ktipp.ch

                              3. Beratung


                              Vor dem Kauf sollten Eltern das Spielzeug erst einmal selbst in der Hand gehalten haben. Nur so ist es möglich, sich ein umfassendes Bild über Qualität und Sicherheit zu machen. Aus diesem Grund eignen sich Einzelhandel und Kaufhäuser für die Weihnachtseinkäufe besser als Internethändler.

                              4. Geruch


                              Nicht jedes Spielzeug enthält auch Prüfsiegel. Dann ist es wichtig, beim Kauf seinen Sinnen zu vertrauen. Ein erster Anhaltspunkt ist der Riechtest: Riecht das Spielzeug neutral oder stark nach Chemikalien? Ein wahrnehmbarer Geruch kann auf gesundheitsschädigende Lösungsmittel hinweisen. Auch beduftete Spielzeuge wie Teddys oder Puppen lieber im Laden lassen. Einige Duftstoffe können Allergien auslösen.

                              5. Verarbeitung


                              Das Spielzeug darf keine scharfen oder spitzen Kanten aufweisen. Holzspielzeug sollte glatt und gut verarbeitet sein, damit sich keine Splitter lösen. Klappbare Einzelteile müssen gerade bei Babys und Kleinkindern vermieden werden, hier kann es zu Quetschungen kommen. Ist das Produkt stabil? Besitzt es kleine oder leicht ablösbare Einzelteile wie Augen oder Knöpfe? Ist dabei keine Sorgfalt zu erkennen, lässt das negative Rückschlüsse auf die Qualität des Spielzeugs zu.

                              6. Lackierte Oberflächen       


                              Lackierte Spielwaren müssen schweiß- und speichelfest sein. Bei Produkten für kleinere Kinder darauf achten, dass sie abwaschbar sind. Tipp: Bleibt beim Rubbeln mit angefeuchtetem Finger Farbe an der Hand hängen: Finger weg!

                              7. Kunststoff


                              Plastikteile sollten nicht aus PVC bestehen, das oft schädigende Weichmacher enthält. Spielwaren aus ABS-Kunststoff hingegen sind unbedenklich. Ein Blick auf das Spielzeug selbst hilft: Ein auf dem Plastik aufgebrachtes Dreieck gibt Auskunft über die Zusammensetzung. An der 03 erkennen Sie das gefährliche PVC.

                              8. Lärm


                              Finger weg von Rasseln und Instrumenten, die ein Erwachsener als zu laut empfindet. Kinderohren sind empfindlich. Bei solchen Produkten unbedingt die Altersangabe beachten.

                              9. Kleinteile


                              Spielzeug, das kleiner ist als ein Tischtennisball, ist ungeeignet für Kleinkinder unter drei Jahren. Ebenso sollte das Spielzeug keine verschluckbaren Kleinteile oder herausnehmbare Batterien besitzen.

                              Bei Geschenken mit Kleinteilen im Inneren, zum Beispiel Rasseln, sollte Wert auf eine gute Verarbeitung gelegt werden. Beim Kauf solcher Geschenke unbedingt die Altersangabe „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren“ beachten.

                              10. Vorsicht bei Billigprodukten


                              Beim Kauf von Kinderspielzeug gilt: Günstige Produkte sind oft weniger gut verarbeitet und damit auch weniger sicher. Bei Billigprodukten ist die Gefahr, auf gefälschte Prüfsiegel zu stossen, ebenfalls grösser. Gefälschte Siegel lassen sich aber in vielen Fällen leicht erkennen: Das GS-Siegel etwa ist immer mit dem Zeichen des jeweiligen Prüfinstituts angebracht. Fehlt dieses Zeichen, ist das Siegel gefälscht.


                              Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V." www.kindersicherheit.de

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                              Letzte Aktualisierung: 03.02.2021, BH