Die finanziellen Langzeitfolgen einer Kinderinvalidität

Kind im Rollstuhl
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Ist mein Kind bei Krankheit und Unfall und den daraus resultierenden finanziellen Folgen gut versichert?

Diese Frage beschäftigt die Eltern schon vor der Geburt. Es zeigt sich, dass man zu allererst an die Versicherungslösung der Krankenkasse denkt und feststellt, dass man bereits bei dieser Frage mit vielen Unbekannten zu kämpfen hat.

Was ist denn die richtige Krankenkasse, welches sind die richtigen Zusatzversicherungen? Ist es falsch die Grundversicherung von den Zusatzversicherungen zu trennen? Was ist mit den Zahnstellungskorrekturen. Ist mein Kind bei einem Auslandaufenthalt auch richtig versichert?  Es gibt unzählige Fragen, die hier behandelt werden  oder von Interesse sein könnten.

Aber ich möchte heute den Blick in eine ganz andere Richtig gleiten lassen und zwar auf die Absicherung der  finanziellen Folgen bei Invalidität durch Krankheit und Unfall.

Denn was viele Eltern nicht wissen oder ihnen eher unbekannt ist, ist die Tatsache, dass das Ausbleiben eines späteren Verdienstes und die dadurch entstehenden langfristigen finanziellen Folgen auf unsere Kinder in unserem System unzureichend geschützt respektive abgedeckt sind.

Kinder, die infolge von Krankheit und Unfall invalid werden, erhalten lediglich Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und dies frühestens ab dem 18. Altersjahr. Die Höhe der Rente deckt gerade mal das Existenzminimum. Die finanzielle Belastung der Eltern kann massiv steigen und auch deren Lebensplanung (z.B. Ruhestand oder Verwirklichung von Eigenheim usw.) negativ beeinflussen.

Was erschwerend dazu kommt, sind sogenannte Teilinvaliditäten, denn eine Invalidenrente erhält man erst ab einer Erwerbsunfähigkeit von 40 %. Eine volle Invalidenrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 % beträgt im Maximum Fr. 28‘080 pro Jahr (pro Monat Fr. 2‘340 / Kennzahl 2013). Dies führt dazu, dass sich gerade kleinere oder mittlere körperliche oder geistige Einschränkungen finanziell schlimmer auf die betroffenen Personen auswirken. Auch zeigt sich, dass bei der aktuellen IV-Revision  mit weiteren Kürzungen zu rechnen ist. Dies führt gerade bei Kindern respektive Jugendlichen zu schwierigen, wenn nicht unmöglichen finanziellen Situationen.

Selbstverständlich stehen den betroffenen Personen auch Ergänzungsleistungen (EL) sowie auch die notwendigen Hilfsmitteln zur Verfügung. Aber auch hier sind die Leistungen so gehalten, dass es nicht viel Spielraum gibt, die effektiven Kosten auffangen zu können.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschliessen. Wie bereits im Artikel zur richtigen Versicherung der Kinder ausgeführt, können solche Versicherungen bei der Krankenkasse auch abgeschlossen werden. Diese sogenannten UTI-Versicherungen (Unfall, Tod und Invalidität) haben den Nachteil, dass die meisten nur den Unfall abdecken, jedoch keine Krankheiten. Die obligatorische Krankenversicherung KVG finanziert lediglich Heilungs- und Pflegekosten. Folgekosten, die weit gravierender sein können, werden nicht abgedeckt.

Nur wenige Anbieter haben auch die entsprechenden Produkte, die Leistungen in Kapitalform bei Krankheit abdecken zu können.

Man sollte sich der Tatsache bewusst werden, dass in 90 % aller Invaliditätsfälle diese von der Krankheit her stammen und nur in 10 % der Fälle aus dem Unfall.

Hierzu ein paar Zahlen:

Invalide


Behinderte Personen werden oft mit invaliden Personen assoziiert, d.h. mit Personen, die aufgrund ihrer Invalidität Versicherungsleistungen (IV, Pensionskasse, Unfall- oder Krankenversicherung) beziehen. Diese beiden Personengruppen decken sich jedoch nur teilweise (vgl. Lebensstandard, Indikator Invaliditätsleistungen).

Ende 2011 nahmen 238'333 Personen eine Invalidenrente der IV (exkl. Ehegatten- oder Kinderrente) persönlich in Anspruch. Dies entspricht 4,9% der versicherten Bevölkerung. Weitere 85'080 Invalidenrenten wurden von Unfallversicherungen, 132'139 von Pensionskassen und 2298 von der Militärversicherung bezahlt. Diese Zahlen dürfen nicht addiert werden, da eine Person mehrere Renten beziehen kann (z.B. SUVA + Ergänzung durch die IV).

Schädigungen und Beeinträchtigungen


Dieser Abschnitt stellt einige Aspekte von Behinderungen dar, die hier nach einem eher medizinischen Ansatz definiert sind (Schädigungen der Körperfunktionen oder Körperstrukturen, Beeinträchtigung der Alltagsaktivitäten).

Personen mit Hör-, Seh-, Sprach- oder Gehbehinderung sowie kleinwüchsige Personen sind in der ständigen Wohnbevölkerung anteilsmässig nur gering vertreten. Ihr Anteil liegt häufig unter 1%, wenn ausschliesslich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15- bis 64-Jährige) berücksichtigt wird. Am häufigsten (insbesondere im Pensionsalter) treten Behinderungen auf, die zu Einschränkungen bei grundlegenden Alltagsverrichtungen (ADL*: essen, aufstehen, sich anziehen, zur Toilette gehen, sich waschen) oder bei instrumentellen alltäglichen Aktivitäten (IADL*: Essen zubereiten, telefonieren, einkaufen, Wäschen waschen, leichte und schwere Hausarbeit machen, sich um Finanzen kümmern, öffentliche Verkehrsmittel benützen) führen.

*(I)ADL : (Instrumental) Activities of Daily Living

Alter


Menschen mit Behinderungen sind im Durchschnitt älter als Menschen ohne Behinderungen. Das liegt daran, dass das Risiko, behindert zu werden, mit steigendem Alter zunimmt. Nur 9% der Menschen mit Behinderungen sind in der Alterklasse von 16 bis 24 Jahren, während mehr als die Hälfte (58%) zur Altersklasse von 45 bis 64 Jahren gehören. Der Mittelwert liegt bei 45,5 Jahren. Für Menschen ohne Behinderungen betragen die Werte für die Altersklassen 18% und 38%;  der Mittelwert beträgt 39,5 Jahre.

Geschlecht


Es gibt mehr Frauen als Männer mit Behinderungen (58% gegenüber 42%). Diese Feststellung gilt für alle Altersklassen, wobei der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern je nach Altersklasse variiert. Unter den Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen, ist der Unterschied weniger ausgeprägt.

Zu empfehlen oder zumindest zu prüfen ist aus den oben aufgeführten Gründen der Abschluss einer Kinderlebensversicherung mit einer Invaliditätsversicherung, die bei Unfall und Krankheit bezahlt.

Auf diese Weise sichern Sie das Kind gegen die finanziellen Folgen von Invalidität beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit ab und können gleichzeitig für das Kind ein Sparkapital ansammeln (Göttibatzen). Die verschiedenen Versicherungslösungen sehen bei Invalidität des Kindes eine sofortige Kapitalauszahlung sowie eine Rente bei späterer Erwerbsunfähigkeit vor. Dazu kommt ein gezielter Vermögensaufbau mit einer garantierten Verzinsung und allfälligen Überschüssen. Die Versicherung wird durch regelmässige Prämien bis Alter 20 des versicherten Kindes finanziert, zum Beispiel mit Kinderzulagen.

Was auch zu erwähnen ist, dass auch der Versicherungsnehmer, also der Elternteil, der die Versicherung abschliesst, für das Risiko der Prämienbefreiung versichert ist. Dies bedeutet, dass wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalles die Prämienzahlung nicht mehr fortführen kann, die Versicherung diese Prämie übernimmt bis zum Vertragsablauf. Dies bedeutet für die Eltern eine  Entlastung im Haushaltsbudget somit eine Art  Planbarkeit respektive „Budgetsicherheit“, um das Sparvorhaben trotz der eingetroffenen Erwerbsunfähigkeit  für das Kind erreichen zu können. So ist sichergestellt, dass das Kind das gewünschte Sparkapital nach Ablauf der Versicherung auch erhält. Allfällige Ausbildungsziele können für die Kinder sichergestellt werden, so unter anderem ein Auslandaufenthalt, Studiengelder oder auch um andere Wünsche und Bedürfnisse der Kinder finanziell unterstützen zu können.

Sie sehen, es lohnt sich, diesem Thema eine gewisse Aufmerksamkeit zu widmen und die Frage aufkommen zu lassen "Ist mein Kind gut versichert?" Eine Frage die jeder für sich selbst beantworten muss. Ein bewusster Umgang mit diesen Risiken kann helfen, die für sich geeigneten Überlegungen und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Was ist in Bezug der Produktewahl zu beachten?


  • Vermeiden Sie ein Sparprodukt mit Fondanteilen, denn diese sind von der Kostenstruktur zu teuer und erreichen meistens die vorgegeben Zielvorgaben bezüglich der zu erwartenden Performance leider nicht oder nur ungenügend.

  • Setzen Sie auf Produkte mit garantierter Verzinsung über die gesamte Laufzeit.

  • Stellen sie sicher, dass die Prämienbefreiung bei Tod und Erwerbsunfähigkeit der mitversicherten erwachsenen Person (Versicherter Elternteil) mitversichert ist.

  • Stellen Sie sicher, dass  die Invaliditätsrente spätestens ab dem 18. Altersjahr bezahlt wird und diese mindestens bis Alter 65 - wenn möglich, je nach Gesellschaft und Produkt, lebenslänglich - bezahlt wird. Es gibt heute Anbieter, die bei Eintritt eines Vorsorgefalls die Rente bei Erwerbsunfähigkeit lebenslänglich bezahlen. Diese Variante ist zu bevorzugen.

  • Achten Sie darauf, dass nach Vertragsablauf der Kinderversicherung, z.B. ab Alter 20, die Rente bei Erwerbsunfähigkeit weitergeführt werden kann ohne Gesundheitsprüfung. Denn die erwachsenen Kinder, die ein Studium anfangen, sind weder über einen Arbeitgeber versichert noch haben Sie ein Einkommen respektive ein Verdienst. So ist es wichtig, dass die jugendlichen Erwachsenen bis zur Beendigung des Studiums oder Ausbildung, von einem optimalen Versicherungsschutz profitieren können.

Die heutigen Kinderversicherungen bieten bereits Renten ab Fr. 6‘000 pro Jahr an. Die Risikoprämie bestimmt sich von der gewünschten Rentenhöhe. Eine Rentenhöhe von Fr. 12‘000 respektive Fr. 24‘000, hat sich heute als optimale und auch sinnvolle Lösung herausgestellt.  

Es gibt heute auch Produkte die Renten von bis zu Fr. 36‘000 pro Jahr vorsehen.

Heute kostet eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit je nach Gesellschaft in der Höhe von Fr. 12‘000 bis Fr. 24‘000 in etwa Fr. 250 bis Fr 350 pro Jahr.

Investieren Sie heute die Hälfte der Kinderzulagen in eine optimale Kinderversicherung. Fast alle Gesellschaften bieten heute solche Kinderversicherungen mit verschiedenen Optionen an.

Es lohnt sich jedoch auch zu vergleichen.

Letzte Aktualisierung: 21.04.2020, PvE