Höhere Kinder- und Ausbildungszulagen ab 1.1.2025
Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009 werden die Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen angehoben und zwar um 7,1 %. Die Kinderzulage erhöht sich somit von 200 Franken auf 215 Franken pro Monat, die Ausbildungszulage von 250 Franken auf 268 Franken pro Monat. Die neuen Mindestansätze gelten ab dem 1. Januar 2025.
In den Kantonen, die Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss den bundesrechtlichen Mindestansätzen ausrichten, führt die Anpassung automatisch zu einer Erhöhung. Bei den Kinderzulagen sind dies die Kantone Zürich, Glarus, Solothurn, Baselland, Aargau, Tessin und Thurgau; bei den Ausbildungszulagen die genannten Kantone mit Ausnahme des Kantons Thurgau. In den Kantonen, die bereits jetzt höhere Zulagen ausrichteten, seien andere oder keine Anpassungen zu erwarten, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates.
Quelle: admin.ch