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                              Doppelnamen sollen wieder erlaubt sein

                              Brautpaar unterschreibt Heiratsurkunde
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                              GettyImages

                              Doppelnamen für Ehepaare sollen wieder möglich sein. Der Bundesrat unterstützt einen entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats. Neu sollen auch Kinder einen Doppelnamen tragen dürfen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Selbst wenn die verheirateten Eltern ihre jeweiligen Ledigennamen behalten, soll der Doppelname für die gemeinsamen Kinder möglich sein. Der Bundesrat regt zudem an, weitere Möglichkeiten für die Namensbildung zu prüfen. So sollten zum Beispiel die Ehegatten für sich wählen dürfen, welchen Namen sie voranstellen möchten.

                              Mit dem neuen Namensrecht, das 2013 in Kraft getreten ist, können Paare sich bei der Heirat nicht mehr für einen Doppelnamen entscheiden. Sie haben lediglich die Möglichkeit, ihren jeweiligen Ledigennamen zu behalten oder aber einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Das aktuell geltende Recht lässt es somit nicht zu, die familiäre Zusammengehörigkeit auszudrücken, ohne dass einer der Ehegatten auf seinen bisherigen Namen verzichtet. Ein Allianzname, der sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen des Ehepartners oder der Ehepartnerin zusammensetzt, kann im Alltag zwar verwendet werden. Dieser ist jedoch nicht amtlich.

                              Letzte Aktualisierung: 25.01.2024, swissmom-Redaktion