Periduralanästhesie verlängert Geburtsdauer

Aus der Forschung

Gebärende mit Peridural Anästhesie
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Die Periduralanästhesie (PDA)  kommt als spezielle Form der Betäubung der unteren Körperhälfte zum Einsatz, deshalb auch  häufig in der Geburtshilfe, bei der vaginalen Geburt ebenso wie bei einem geplantem Kaiserschnitt.

Dass eine "Peridurale" die Dauer der Geburt, v.a. die Austreibungsphase, verlängern kann, war Geburtshelfern schon immer bekannt. Man schätzte den Unterschied auf etwa eine Stunde. Die Zeit, die Yvonne Cheng von der University of California in San Francisco bei der Analyse der Geburtsdauer von 42.268 Frauen ermittelte, fiel jedoch wesentlich länger aus: Mit einer Periduralanästhesie dauerte es 5 Stunden und 36 Minuten, bis 95 Prozent der Erstgebärenden die Austreibungsphase der Geburt überstanden und mittels eigener Wehentätigkeit ihr Kind zur Welt gebracht hatten. Ohne Periduralanästhesie hatten die Gebärenden (und ihr Kind) die Geburtsarbeit 2 Stunden und 19 Minuten schneller erledigt - 95 Prozent der Frauen hielten ihre Kinder bereits nach drei Stunden und 17 Minuten im Arm.

Bei den Frauen, die schon mindestens eine Geburt hinter sich hatten (Multipara), ging die Geburt erwartungsgemäss schneller. Ohne Periduralanästhesie hatten es 95 Prozent der Frauen nach 1 Stunde und 21 Minuten geschafft. Mit Periduralanästhesie benötigten sie 4 Stunden und 15 Minuten. Der Unterschied betrug hier 2 Stunden und 54 Minuten.

Die Fachleute, sowohl Geburtshelfer als auch Anästhesisten, betonen aber, dass sich werdende Mütter durch das Ergebnis der Studie nicht verunsichern lassen sollen. Die PDA werde oft nicht nur zur reinen Schmerzerleichterung, sondern auch dann eingesetzt, wenn der Geburtsverlauf oder die Öffnung des Muttermunds verzögert seien. Daher seien die Zahlen der vorliegenden Studie mit Vorsicht zu betrachten. Durch eine gut sitzende PDA könne oft ein drohender Kaiserschnitt vermieden und eine Spontangeburt ermöglicht werden.

Aus der Forschung: Y. Cheng et al.: Obstetrics & Gynecology, 4 February 2014, doi:10.1097/AOG.0000000000000134

Letzte Aktualisierung: 16.02.2021, BH